Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 11.3 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.03.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:15 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2017/2183 Finanzielle Ausstattung der Kommunen durch die Landesregierung und den Landtag MV | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Fraktionsantrag | |||||
Verfasser/-in: | SPD-Fraktion | |||||||
Beschlussvorschlag:
I. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar fordert die Landesregierung und den Landtag Mecklenburg Vorpommern auf, eindeutig und unmissverständlich zu erklären, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel, die ausschließlich zur kommunalen Entlastung dienen sollen (ab 2018 –5 Milliarden Euro für ganz Deutschland) in Mecklenburg-Vorpommern zu 100 % an die Kommunen weitergeleitet werden.
II. 1. Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung und den Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf, bezüglich des neuen FAG´s ab 2018 den kommunalen Anteil der sogenannten Verbundmasse angemessen zu erhöhen (vertikaler Finanzausgleich).
2. Die Bürgerschaft fordert Landesregierung und Landtag darüber hinaus auf, im Rahmen einer angemessenen Verteilung der Mittel zwischen den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten (horizontaler Finanzausgleich) sicherzustellen, dass die Zentren (Grund-, Mittel-und Oberzentren) so gestärkt werden, dass sie ihre zentrale Funktion auch wahrnehmen und in die ländlichen Räume ausstrahlen können.
3. Die Bürgerschaft fordert Landesregierung und Landtag auf, über das Thema Finanzausgleich einen breiten Diskurs mit den Kommunen zu führen.
4. Der Präsident der Bürgerschaft wird gebeten, die anderen Zentren des Landes und ihre Vertretungen über diesen Beschluss der Bürgerschaft zu informieren und sie darum zu bitten, Beschlüsse in ähnlicher Weise herbeizuführen.
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, teilt mit, dass die Fraktion DIE LINKE. dem Antrag beitritt.
Begründung: Frau Adam
Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, beantragt nach § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung Herrn Wellmann, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V., Rederecht zu diesem Tagesordnungspunkt zu gewähren.
Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag auf Rederecht von Herrn Wellmann.
- mehrheitlich beschlossen
Wortmeldungen: Herr Wellmann; Bürgermeister, Herr Beyer
Herr Brüggert, CDU-Fraktion, stellt folgenden Ergänzungsantrag.
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
5.
a) Der Präsident der Bürgerschaft wird beauftragt, das Anliegen und die Beschlüsse der Bürgerschaft, der Landesregierung und den Fraktionen des Landtags schriftlich mitzuteilen und den Forderungen Nachdruck zu verleihen.
b) In der kommenden Sitzung der Bürgerschaft, am 27.4., soll über die Umsetzung der Punkte 4 und 5 der Beschlussvorlage, im TOP Mitteilungen des Präsidenten informiert werden.
Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt den Antrag auf ziffernweise Abstimmung.
Es erfolgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion.
- beschlossen
Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag der Fraktion FDP/GRÜNE auf ziffernweise Abstimmung.
– beschlossen
Es erfolgt die Abstimmung über den Punkt I des Beschlussvorschlages.
I. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar fordert die Landesregierung und den Landtag Mecklenburg Vorpommern auf, eindeutig und unmissverständlich zu erklären, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel, die ausschließlich zur kommunalen Entlastung dienen sollen (ab 2018 –5 Milliarden Euro für ganz Deutschland) in Mecklenburg-Vorpommern zu 100 % an die Kommunen weitergeleitet werden.
- mehrheitlich beschlossen
Es erfolgt die Abstimmung über den modifizierten Punkt II des Beschlussvorschlages.
II. 1. Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung und den Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf, bezüglich des neuen FAG´s ab 2018 den kommunalen Anteil der sogenannten Verbundmasse angemessen zu erhöhen (vertikaler Finanzausgleich).
2. Die Bürgerschaft fordert Landesregierung und Landtag darüber hinaus auf, im Rahmen einer angemessenen Verteilung der Mittel zwischen den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten (horizontaler Finanzausgleich) sicherzustellen, dass die Zentren (Grund-, Mittel-und Oberzentren) so gestärkt werden, dass sie ihre zentrale Funktion auch wahrnehmen und in die ländlichen Räume ausstrahlen können.
3. Die Bürgerschaft fordert Landesregierung und Landtag auf, über das Thema Finanzausgleich einen breiten Diskurs mit den Kommunen zu führen.
4. Der Präsident der Bürgerschaft wird gebeten, die anderen Zentren des Landes und ihre Vertretungen über diesen Beschluss der Bürgerschaft zu informieren und sie darum zu bitten, Beschlüsse in ähnlicher Weise herbeizuführen.
5. a) Der Präsident der Bürgerschaft wird beauftragt, das Anliegen und die Beschlüsse der Bürgerschaft, der Landesregierung und den Fraktionen des Landtags schriftlich mitzuteilen und den Forderungen Nachdruck zu verleihen.
b) In der kommenden Sitzung der Bürgerschaft, am 27.4., soll über die Umsetzung der Punkte 4 und 5 der Beschlussvorlage, im TOP Mitteilungen des Präsidenten informiert werden.
Der Präsident der Bürgerschaft informiert, dass Herr Wellmann ihm zugesagt hat den Beschlussvorschlag im Intranet des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V. zu veröffentlichen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | CDU_EA_VO_2017_2183 - Finanzielle Aussstattung der Kommunen durch die Landesregierung und den Landtag MV (207 KB) |