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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - 62. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow"; Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 10.5
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2017/2167 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
62. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow"
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  


Herr Ballentin, CDU-Fraktion, beantragt den Tagesordnungspunkt 10.4 mit der Vorlage VO/2017/2166 sowie den Tagesordnungspunkt 10.5 mit der Vorlage VO/2017/2167 und den Tagesordnungspunkt 10.6 mit der Vorlage VO/2017/2168 zur Beratung zusammen aufzurufen. Die Abstimmung der Vorlagen erfolgt jedoch getrennt.

 

Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

VO/2017/2166

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ vom 30.08.2012 (Drucksache-Nr. 0584-36/12).

 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:

im Norden:durch die Straße Am Ring (Planstraße C)

im Osten: durch die Straße Am Ring (Planstraße A)

im Süden:durch die Straße Am Weißen Stein und das Grundstück 4785/5

im Westen:durch das Baugebiet GEE 2

 

2. Der Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 Gewerbegebiet Dargetzow ist amtlich bekannt zu machen.

 

 

VO/2017/2167

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Dargetzow ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden: durch die Straße Am Ring und eine Linie in Verlängerung davon Richtung Westen bis zu der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowie vom Grundstück 4785/22 (Gewerbegebiet)

im Osten: vom Grundstück 4785/22 (Gewerbegebiet) sowie von der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche

im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16 (Wohnbaufläche)

im Westen:von der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

 

VO/2017/2168

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ das Bauleitplanverfahren zur 4. Änderung durchzuführen.

 

2. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden: durch die Straße Am Ring (Planstraße C) und eine Linie in Verlängerung davon Richtung Westen bis zu der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/22

im Osten: vom Grundstück 4785/22 sowie von der Straße Am Ring (Planstraße A)

im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16

im Westen: von der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/34

 

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 4. Änderung entsprechend Anlage 4 abzuschließen.

 

 

Begründung: Senator, Herr Berkhahn

 

 

Wortmeldung: Herr Rakow

 

Herr Kargel, Fraktion DIE LINKE., stellt folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage VO/2017/2168.

Der Aufstellungsbeschluss ist um den Punkt 7. zu ergänzen.

Punkt 7 hat folgenden Wortlaut:

 

Durch den Vorhabenträger sind innerhalb des Geltungsbereiches des zu ändernden Bebauungsplanes folgende Nutzungen beabsichtigt:

  1. Errichtung eines zweigeschossigen Möbelmarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 6.000 qm inkl. 10 % Randsortiment (zentrenrelevantes Sortiment) zzgl. ca. 3.000 qm Lager- und Nebenräumen. Die Gebäudehöhe beträgt bis zu 13,00 m.
  2. Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.000 qm zzgl. der erforderlichen Lager- und Nebenräume.
  3. Errichtung von zwei Fachmärkten mit einer Verkaufsfläche von jeweils ca. 800 qm mit einem nicht zentrenrelevanten Kernsortiment, inkl. 10 % Randsortiment, zzgl. der erforderlichen Lager- und Nebenräume
  4. Errichtung von mindestens 228 PKW-Parkplätzen in direkter Verbindung zu den unter Ziff. 1 bis 3 aufgeführten Bauvorhaben.

 

Wortmeldungen: Herr Manthey; Senator, Herr Berkhahn; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Manthey; Senator, Herr Berkhahn; Herr Prof. Dr. Winkler; Frau Hagemann

 

 

 

 

Die Vorlage VO/2017/2166 kommt zur Abstimmung.

- mehrheitlich beschlossen

 

 

Die Vorlage VO/2017/ 2167 kommt zur Abstimmung.

- mehrheitlich beschlossen

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE.

- mehrheitlich beschlossen

 

 

Die Vorlage VO/2017/ 2168 kommt modifiziert zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ das Bauleitplanverfahren zur 4. Änderung durchzuführen.

 

2. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden: durch die Straße Am Ring (Planstraße C) und eine Linie in Verlängerung davon Richtung Westen bis zu der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/22

im Osten: vom Grundstück 4785/22 sowie von der Straße Am Ring (Planstraße A)

im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16

im Westen: von der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/34

 

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 4. Änderung entsprechend Anlage 4 abzuschließen.

 

7. Durch den Vorhabenträger sind innerhalb des Geltungsbereiches des zu ändernden Bebauungsplanes folgende Nutzungen beabsichtigt:

  1. Errichtung eines zweigeschossigen Möbelmarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 6.000 qm inkl. 10 % Randsortiment (zentrenrelevantes Sortiment) zzgl. ca. 3.000 qm Lager- und Nebenräumen. Die Gebäudehöhe beträgt bis zu 13,00 m.
  2. Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.000 qm zzgl. der erforderlichen Lager- und Nebenräume.
  3. Errichtung von zwei Fachmärkten mit einer Verkaufsfläche von jeweils ca. 800 qm mit einem nicht zentrenrelevanten Kernsortiment, inkl. 10 % Randsortiment, zzgl. der erforderlichen Lager- und Nebenräume
  4. Errichtung von mindestens 228 PKW-Parkplätzen in direkter Verbindung zu den unter Ziff. 1 bis 3 aufgeführten Bauvorhaben.

 

- mehrheitlich beschlossen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Sitzung wird um 18:28 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Die Sitzung wird um 18:41 Uhr weitergeführt.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DIE LINKE._EA_VO_2017_2168 - Bauleitplanung der HWI; B-Plan Nr. 10_91 Gewerbegebiet Dargetzow; 4. Änderung; Aufstellungsbeschluss (233 KB)