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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 4. Änderung Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
VO/2017/2168 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 4. Änderung
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ das Bauleitplanverfahren zur 4. Änderung durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:durch die Straße Am Ring (Planstraße C) und eine Linie in Verlängerung                             davon Richtung Westen bis zu der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten                                           öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/22

im Osten: vom Grundstück 4785/22 sowie von der Straße Am Ring (Planstraße A)

im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16

im Westen:von der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche                             sowie vom Grundstück 4785/34

 

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 4. Änderung entsprechend Anlage 4 abzuschließen.

 

Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 6

Nein Stimmen: 1

Enthaltungen: 2