Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 11.3 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.02.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:12 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2017/2114 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 52. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsfläche ?Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße" Abwägung und Abschließender Beschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Mahnel, Cornelia | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsfläche – Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße“ mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom
– Landkreis NWM, Die Landrätin, Stabstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen,
– Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg,
– Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz
– Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V
– Landesamt für innere Verwaltung
- Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Ost
- Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg-Schwerin
berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsfläche –Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden
Fassung. (Anlage 2)
3. Die Begründung zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsfläche –Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße“ nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsfläche –Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße“ dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Wortmeldung: Frau Runge
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig beschlossen
Herr Kargel nimmt wieder an der Sitzung teil.