Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 13.1 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 23.02.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:12 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
BA/2017/2139 Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 23.02.2017 - Verkehrssicherheit / Tempo-30-Zonen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Bericht/Antwort gem. KV M-V | |||||
Verfasser/-in: | CDU-Fraktion | |||||||
Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder Senioren brauchen einen besonderen Schutz im Straßenverkehr. Seit Dezember 2016 ermöglicht der Gesetzgeber, Tempo-30-Zonen vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen auch auf Durchgangsstraßen einzurichten. Der besondere Nachweis von Unfallschwerpunkten ist hierfür nicht mehr erforderlich.
Daher bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1 Befindet sich vor allen Schulen, Kitas und Seniorenheimen eine Tempo-30-Zone? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten)
2. Wenn nein, plant die Verwaltung, die neue rechtliche Möglichkeit zu nutzen, vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen die Verkehrssicherheit durch Tempo-30- Zonen zu erhöhen?
3. Gibt es überhaupt sogenannte Unfallschwerpunkte in Wismar und wenn ja, wo befinden sich diese?
Der Senator, Herr Berkhahn, beantwortet die Anfrage.