Sitzung des Finanzausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Finanzausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 14.12.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:15 - 19:52 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 28, Schulungsraum | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2016/2045 Ausübung der Option des § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Dringlichkeitsvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Rehme-Zingelmann, Alexander | |||||||
Beteiligt: | 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar | |||||||
68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
I Bürgermeister | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
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Im Bearbeitungsworkflow der Vorlage ist ein Fehler aufgetreten, in dessen Ergebnis die reguläre Vorlage nicht wie geplant auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Die beschlussgegenständliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt ist gemäß § 27 Abs. 22 Satz 5 UStG bis zum 31.12.2016 abzugeben, sodass es sich um eine Angelegenheit handelt, die gemäß § 29 Abs. 4 KV M-V wegen besonderer Dringlichkeit keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung duldet.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, gegenüber dem Finanzamt gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu erklären, dass die Hansestadt Wismar § 2 Absatz 3 UStG in der am 31 .Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.
Herr Rehme-Zingelmann führt in den Inhalt der Vorlage ein.
– Erklärung muss abgegeben werden
– einen Erlass gibt es noch nicht, wie es angewendet werden soll
– Übergangsfrist nur bis 2020
Wortmeldungen:
Herr Domke, Herr Rickert
Frau Bansemer, Herr Rehme-Zingelmann
Herr Domke lässt die Ausschussmitglieder über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:9
Nein Stimmen:0
Enthaltungen:0