Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 10.14 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.12.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:36 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2016/2071 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 32/93 "Wohngebiet Hinter Wendorf", 6. Änderung, Aufstellungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Mahnel, Cornelia | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 6. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 32/93 „Wohngebiet Hinter Wendorf“, um für den Teilbereich MI 3.1 (gewerblich genutzte Hallen an der Zierower Landstraße Nr. 16) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes zu schaffen. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt.
2. Der Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
• im Norden: durch den Fuß- und Radweg südlich des Grundstücks Zierower Landstraße 18
• im Osten: durch die Zierower Landstraße
• im Süden: durch das Grundstück Zierower Landstraße 14
• im Westen: durch die Grundstücke Ostseeblick Nr. 27
• (siehe Anlage 1)
3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 „Wohngebiet Hinter Wendorf“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 6. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a (2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden. In diesem Fall ist bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
7. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 32/93, 6. Änderung entsprechend Anlage 3 mit Herrn Rolf Elgeti, Geschäftsführer der Diana Immobilienkontor GmbH, Försterweg 2, 14482 Potsdam, abzuschließen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
- beschlossen