Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 10.4 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.12.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:36 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2016/1922 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2015 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 25.694.664,89 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 706.948,14 € fest.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Das Jahresergebnis in Höhe von 706.948,14 € soll wie folgt verwendet werden:
‒ Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (zweckgebundene Rücklage) 586.948,14€
‒ Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 100.000,00€
‒ zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI weitergegeben 20.000,00 €
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2015.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
- beschlossen