Sitzung des Finanzausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Finanzausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 14.12.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:15 - 19:52 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 28, Schulungsraum | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2016/2063 Öffentliches Musikschul-Angebot in der Hansestadt Wismar ab dem Schuljahr 2017/18 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Berkhahn, Michael | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
10 AMT FÜR ZENTRALE DIENSTE | ||||||||
20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG | ||||||||
40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN | ||||||||
40.3 Musikschule | ||||||||
40.6 Abt. Schule, Sport und Förderangelegenheiten | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
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Beschlussvorschlag:
1.
Die Bürgerschaft beschließt, ab dem Schuljahr 2017/18 keine städtische Musikschule weiter zu betreiben, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben in die Kreismusikschule Carl Orff integriert.
Dabei sind folgende Eckpunkte zu gewährleisten:
• Das Leistungsangebot für Musik, Bildende Kunst und Tanz bleibt auf gleichem Niveau erhalten.
• Um die Aufgaben zu erfüllen, wird das gesamte Personal mit dem jetzigen Personalstatus übernommen.
• Das jetzige Musikschulgebäude am Turnplatz wird durch die Kreismusikschule für die nächsten 10 Jahre zur Erledigung der Aufgaben genutzt. Dafür wird das Gebäude durch die Hansestadt Wismar dem Kreis kostenfrei zur Verfügung gestellt.
• Weiterhin wird der Kreismusikschule das zur Aufgabenerledigung benötigte Zubehör (wie z. B. Musikinstrumente, Arbeitsmaterialien) und die vorhandene Büroausstattung kostenfrei übertragen.
• Um die Übernahme der Aufgaben zu sichern, wird für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020 eine Anschubfinanzierung durch die Hansestadt Wismar an den Kreis in Höhe von jeweils 180 T EUR, 160 T EUR und 100 T EUR geleistet. Das bedeutet für das Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss von 75.000 €, für 2018 – 198.300 €, für 2019 – 108.400 € und für 2020 – 58.300 €.
• Die Kreismusikschule Carl Orff wird auch zukünftig in der Hansestadt Wismar ein Weihnachtsmärchen durchführen.
2.
Voraussetzung für die Umsetzung des vorgenannten Beschlusses ist, dass der Kreistag einen positiven korrespondierenden Beschluss zur neuen Musikschulgestaltung fasst.
3.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf final zu verhandeln und den Vertrag zu schließen.
Frau Bansemer erläutert den Inhalt der Vorlage.
– durch Landkreisneuordnung kein Übergang, doppelte Finanzierung für beide Musikschulen
– doppelte Belastung für den Haushalt
– Musikschulleiter haben sich gegenseitig verständigt; gemeinsame Aufgaben
– ab 01.08.2017
– 10 Jahre Gebäude kostenfrei
Wortmeldungen:
Herr Domke, Frau Bansemer
Herr Domke lässt die Ausschussmitglieder über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:9
Nein Stimmen:0
Enthaltungen:0