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Auszug - Kostenspaltung gem. § 7 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in Verbindung mit § 6 der Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung - SBS). Abgerechnet werden sollen die Teileinrichtungen Beleuchtung in der (kleinen) Schweriner Straße.  

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
VO/2016/2024 Kostenspaltung gem. § 7 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in Verbindung mit § 6 der Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung - SBS). Abgerechnet werden sollen die Teileinrichtungen Beleuchtung in der (kleinen) Schweriner Straße.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Borkowski, Petra
Beteiligt:20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG   
 II Senator  
 I Bürgermeister  
 1 Büro der Bürgerschaft  


 

Beschlussvorschlag: Zum Zwecke der Beitragserhebung wird für die Teileinrichtung Beleuchtung im Bereich der (kleinen) Schweriner Straße eine gesonderte Abrechnung (Kostenspaltung) beschlossen.

 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen zu der Vorlage.

 

Herr Schubert informiert, dass die Hansestadt Wismar mit der felicitas gGmbH 2014 die Erschließung für die Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Volkshauses als Gemeinschaftsmaßnahme durchgeführt hat. Auch der EVB hat aufgrund des alten Leitungsbestandes die Schmutz- und Regenwasserkanalisation in der (kleinen) Schweriner Straße erneuert. Mit diesen beiden nicht beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen wurde die Straßenbeleuchtung hier erneuert. Diese Maßnahme wurde im Dezember 2014 abgeschlossen und kann jetzt abgerechnet werden. Eine Nutzungsdauer der Beleuchtungsanlage beträgt ca. 20 Jahre und war hier überschritten. Auch die Beleuchtungsanlage am Fuß- und Radweg der (kleinen) Schweriner Straße war dringend sanierungsbedürftig.

 

So wurde eine neue Beleuchtungsanlage mit stromsparenden LED-Trilux-Leuchten errichtet, die der gültigen EN DIN 13201 entspricht. Auch der Fuß- und Radweg ist ausreichend und gleichmäßig beleuchtet. Die Folgekosten in der Unterhaltung werden sich erheblich verringern.

Die Kosten für die Beleuchtungsanlage betragen 25.200,00 , wovon entsprechend der Straßenbaubeitragssatzung die Anlieger einen Anteil in Höhe von 75 % zu tragen haben.

 

Herr Kargel dankt Herrn Schubert für seine Erläuterungen und eröffnet die Diskussion.

 

Die Frage von Herrn Tiedke, ob das Verfahren der Kostenspaltung ein übliches Verfahren ist, wird durch die Verwaltung beantwortet.

 

Frau Seidenberg begrüßt eine Beleuchtung mit LED auch wegen des Klimaschutzes und fragt, ob es eine Richtlinie für die Förderung gibt und ob diese für das bereits umgesetzte Vorhaben beantragt wurde. Herr Groth erläutert, dass die Richtlinie der Verwaltung bekannt ist, alle Vorhaben zur Umsetzung auf LED-Technik werden zur Förderung beantragt, jedoch werden nur wenige durch den Fördermittelgeber anerkannt. Für die Baumaßnahme (kleine) Schweriner Straße lag zum damaligen Zeitpunkt die Förderrichtlinie nicht vor.

 

Da es keine weiteren Fragen mehr hierzu gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0