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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 32/93 "Wohngebiet Hinter Wendorf", 5. Änderung, Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 10.7
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:48 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2016/2009 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,

Bebauungsplan Nr. 32/93 "Wohngebiet Hinter Wendorf", 5. Änderung,

Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 60 BAUAMT  
 60.1 Abt. Bauordnung  
 1 Büro der Bürgerschaft  


Beschlussvorschlag:

1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 32/93 Wohngebiet Hinter Wendorf, um für den Teilbereich MI 5 (Aldi-Grundstück) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Vergrößerung der Verkaufsraumfläche zu schaffen und die textliche Festsetzung unter Punkt 5 Nebenanlagenfür den gesamten Geltungsbereich des B-Planes Nr. 32/93 zu konkretisieren. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklungdurchgeführt.

 

2.Der Bereich der Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  Für das MI-5-Gebiet:

im Norden: durch den Fuß- und Radweg zwischen der Straße Ostseeblick und der Zierower Landstraße

im Osten: durch die die Zierower Landstraße

im Süden:durch das Grundstück Zierower Landstraße 2 (Fachmärkte)

im Westen: durch das Grundstück Ostseeblick 3-11 (2 Mehrfamilienhäuser)

Für die Festsetzung zu Nebenanlagen:

betrifft den gesamten Geltungsbereich des B-Planes Nr. 32/93

(siehe Anlage 1)

 

3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 Wohngebiet Hinter Wendorf

 

4.Der Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 5. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung               einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

5.Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a(2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden. In diesem Fall ist bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die               Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

6.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

7.Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 32/93, 5. Änderung entsprechend Anlage 2 mit der BGB Grundstücksgesellschaft Herten BV 796, Wismar,               Zierower Landstraße 4, vertreten durch die ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG, zu schließen.

 

 

Wortmeldungen: Herr Kargel; Senator, Herr Berkhahn; Herr Litzner; Herr Schwarzrock; Senator, Herr Berkhahn; Herr Brüggert; Herr Litzner; Herr Prof. Dr. Winkler

 

Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Unterbrechung der Sitzung für fünf Minuten zur Beratung.

 

 

Die Sitzung wird um 18:05 Uhr unterbrochen.

 

Die Sitzung wird um 18:08 Uhr weitergeführt.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

- beschlossen