Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 10.1 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.09.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:07 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2016/1894 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 35/94 "Seebad Wendorf", 1. Änderung und Ergänzung, Aufstellungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Mahnel, Cornelia | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
10.63 SG Liegenschaften | ||||||||
10.5 Abt. Recht und Vergabe | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Beschlussvorschlag:
1.1Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 35/94 „Seebad Wendorf“, um für die Einordnung von 2 Stadtvillen in Fortsetzung der Bebauung E.-Scheel-Straße 26 sowie die damit einhergehende Verlagerung des Reservestandortes für den Ruhenden Verkehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt.
1.2Der Bereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes besteht aus zwei Teilbereichen. Sie werden wie folgt begrenzt:
Teilbereich 1
im Norden:durch den Park Seebad Wendorf und das Hotel Seeblick
im Osten: durch das Grundstück der E.-Scheel-Str. 26
im Süden:durch den öffentlichen Parkplatz R.-Breitscheid-Str., das Grundstück der E.-Scheel-Str. 26 und das Grundstück der R.-Breitscheid-Str. 136-140
im Westen:durch den öffentlichen Parkplatz an der Wendeschleife Seebad Wendorf
Teilbereich 2
im Norden:durch die Straße zum Yachthafen
im Osten/im Süden:durch die Kleingartenanlage „Bei der Soltwisch“ Seebad Wendorf
im Westen:durch das Grundstück der E.-Scheel-Str. 15
(siehe Anlage 1)
1.3Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 „Seebad Wendorf“
1.4Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung und Ergänzung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
1.5Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a (2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden. In diesem Fall ist bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
1.6Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
1.7Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 35/94, entsprechend Anlage 3, mit der Projektentwicklungsgesellschaft Klewe/Junge mbH, Zum Dock 7, 23966 Wismar, Herrn Rolf Klewe, zu schließen.
Wortmeldungen: Herr Schwarzrock; Senator, Herr Berkhahn; Herr Schwarzrock
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
- beschlossen