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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm", Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss  

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
VO/2016/1906 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
60. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm",

Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 60 BAUAMT  
 60.1 Abt. Bauordnung  
 1 Büro der Bürgerschaft  


 

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm" mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom

         Landkreis Nordwestmecklenburg

         Der Bürgermeister als  untere Immissionsschutzbehörde

         Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

         Landesamt für innere Verwaltung

         Stadtwerke Wismar GmbH

         Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

         Der Bürgermeister als Träger für Kultur

         Amt für Welterbe, Tourismus  und  Kultur

         E.DIS AG

berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm"  bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)

 

3. Die Begründung zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur  60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm"  dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Herr Kargel stellt den Antrag, dass durch die Verwaltung beide Vorlagen in einem Zusammenhang erläutert werden, aber einzeln über die Vorlagen abgestimmt wird.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Frau Domschat-Jahnke erläutert anhand der Pläne die städtebaulichen Belange. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung im März 2015 die Aufstellung der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Wismar Süd und ist im Flächennutzungsplan teils als gewerbliche Baufläche und teils als zu entwickelnde Grünfläche dargestellt. Diese Änderung des Flächennutzungsplanes ist lt. Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung von September 2015 mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vereinbar. Das Plangebiet wird als Wohnbaufläche ausgewiesen. Parallel des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“ hat sich die ausgewiesene Wohnbaufläche um ca. 0,4 ha reduziert und weist jetzt 2,2 ha aus. Dadurch wird weniger Grünfläche des südlichen Außenbereiches in Anspruch genommen.

 

Der zurzeit noch vorhandene Gewerbebetrieb wird im Bebauungsplan Nr. 33/15 als künftig fortfallend festgesetzt. Das in diesem Rahmen angefertigte Gutachten über Schalltechnische Untersuchungen bewertet auch die derzeitigen Lärmimmissionen des Betriebes. Auch im Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird sich mit der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde auseinandergesetzt.

 

Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 1