Sitzung des Eigenbetriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Eigenbetriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 06.09.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:00 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 28, Schulungsraum | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2016/1940 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Wäsch, Udo | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
03 Beteiligungsverwaltung | ||||||||
20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG | ||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage 1) fest.
Das Jahresergebnis in Höhe von 3.629.937,19 € wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung an den Haushalt der
Hansestadt Wismar zum 30.11.2016
aus dem BgA Stadtverkehr:1.548.000,00 €
Einstellung in die Rücklagen:2.081.937,19 €
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015.
Wortmeldungen:
Frau Helms, Herr Napierski, Frau Dr. Sauerbier, Herr Schwarzrock
Frau Helms erläutert die Vorlage und geht dabei insbesondere darauf ein, dass sich die Eigenkapitalquote des EVB weiter verbessert hat von 41,5 % auf nunmehr 42,1 %. Bezogen auf die einzelnen Bereiche liegt diese sehr unterschiedlich: im Bereich Stadtreinigung bei 86 %, 66 % im Bereich Stadtverkehr und 9,6 % im Bereich Stadtentwässerung. Im Bereich Stadtreinigung war das Jahr 2015 geprägt durch die Einführung der Pflichtbiotonne. Um möglichst ohne zusätzliche Arbeitskräfte und Fahrzeuge die Zusatzleistung erbringen zu können, musste zunächst die Tourenplanung umgestellt werden. Das positive Ergebnis zeigt, dass uns dies erfolgreich gelungen ist. Im Bereich Stadtentwässerung liegt das Ergebnis 168.000,- € über dem Ergebnis des letzten Jahres, was trotz gesunkener Abwassermengen in einer Größenordnung von ca. 37.000 m³ erzielt werden konnte. Dieses ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Zinsaufwand durch zinsgünstigere Konditionen gesenkt werden konnte. Im Bereich Stadtverkehr mit dem BgA Stadtverkehr und der hoheitlichen Parkraumbewirtschaftung wurde ein Ergebnis von 2.425.000,- € erreicht; darin ist die Gewinnausschüttung der Stadtwerke in einer Höhe von 1.938.000,- € enthalten. Durch die Bewirtschaftung zusätzlicher Parkflächen (z.B. Turmstraße) sind die Umsatzerlöse um 148.000,- € erhöht worden.
Die Verwaltung schlägt vor, aus dem Jahresergebnis des EVB 1.548.000,00 € an den Stadthaushalt abzuführen und 2.081.937,19 € in die Rücklagen einzustellen.
Herr Napierski geht in seinem Vortrag auf die Pensionsrückstellungen und Beihilfen ein, erläutert die Ertragslage, die Vermögens- und Kapitalstruktur sowie die Finanzlage des EVB für das Jahr 2015. Er berichtet, dass außerdem die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HgrG sowie die Nachkalkulationen der vorgelegten Abwasser-, Abfall- und Straßenreinigungsgebühren geprüft wurden. Im Ergebnis attestiert die Wirtschaftsprüfergesellschaft dem EVB, dass der Jahresabschluss 2015 ordnungsgemäß aus den Büchern und sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen der Gesellschaft abgeleitet ist. Die Angaben im Lagebericht sind plausibel und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus ergaben sich keine Besonderheiten. Dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des EVB für das Jahr 2015 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Frau Dr. Sauerbier werden die Eigenkapitalquoten bereichsweise nochmals aufgezählt, da sie diese akkustisch nicht verstanden hat.
Herr Schwarzrock fragt, ob bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit 6 % nicht eine Deckungslücke entstehen könnte.
Herr Napierski bejaht dies und erläutert, dass dies jedoch gesetzlich, nämlich durch die GemHVO-Doppik, so vorgegeben ist.
Auf die weitere Nachfrage von Herrn Schwarzrock, ob gegen die drohende Unterdeckung Maßnahmen ergriffen würden, wird dies verneint.
Herr Schwarzrock hinterfragt, wie sich die Bezuschussung zur Beleuchtung entwickelt hat.
Frau Helms antwortet, dass diese im Jahr 2015 in etwa der von 2014 entspricht. Ab 2016 erhält der EVB eine höhere monatliche Vorauszahlung für die Kostenerstattung Verkehrsanlagen/Straßenunterhaltung, so dass dann der Verlustausgleich in geringerer Höhe erwartet wird.
Herr Schwarzrock und Frau Dr. Sauerbier möchten die Position „Einstellung in die Rücklagen“ erklärt bekommen.
Frau Helms verdeutlicht, dass auch hier die Eigenbetriebsverordnung die Regelungen vorgibt. Ein ausgewiesener Jahresüberschuss kann nur auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn in den Folgejahren mit Verlusten gerechnet wird. Ansonsten erfolgt die Einstellung in die Rücklagen bzw. die Ausschüttung an den Haushalt der Gemeinde. Am Beispiel des BgA Stadtverkehr wird die Verwendung von Rücklagen aufgezeigt, wie z.B. Tilgung von Kreditverbindlichkeiten sowie für die Investition in notwendige Baumaßnahmen.
Herr Schwarzrock lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:9
Nein Stimmen:0
Enthaltungen:0