Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 13.3 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 28.07.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:11 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
BA/2016/1909 Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 28.07.2016 - Theater der Hansestadt Wismar | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Bericht/Antwort gem. KV M-V | |||||
Verfasser/-in: | Fraktion FDP/GRÜNE | |||||||
Die Fraktion FDP/Grüne nahm in Person von René Domke und Tino Schwarzrock eine Akteneinsichtnahme vor zum Gesamtkomplex Umbau des Theaters und Konzeption.
Daraus ergeben sich neue Fragen, geordnet nach Themenkomplexen:
Fragen:
1.) Warum wurde die Öffentlichkeit und auch nicht die Bürgerschaft darüber informiert, dass die erforderlichen Brandschutzstandards für das Theatergebäude nicht mehr gewährleistet waren?
2.) Welche Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden der Brandschutzmängel seitens der Hansestadt Wismar ergriffen, wann und mit welchen Mitteln?
3.) Wer trägt dafür die Verantwortung, dass der Spielbetrieb noch monate- bzw. jahrelang aufrechterhalten wurde, obwohl erhebliche Mängel beim Brandschutz festgestellt wurden bzw. wer hat dies baurechtlich weiter genehmigt, nach Abwägung welcher Kriterien?
4.) Gab es in dieser Zeit Vorkommnisse, die auf den mangelhaften Brandschutz und die damit einhergehende Gefährdung von Leib und Leben zurückzuführen sind?
1.) Welche Planungsfehler führten genau zu welcher Verteuerung des Umbauvorhabens von anfänglich 1,06 Mio. EUR bis schlussendlich weit über 5 Mio. EUR. Welche Fehler sind hinterher haftungsrechtlich geprüft worden und mit welchem Ergebnis?
2.) Wer hat veranlasst, dass ausdrücklich keine Baugrunduntersuchung einzuholen ist? Sind Haftungsansprüche hierzu geprüft worden? Wenn ja mit welchem Ergebnis?
3.) Warum wurden im Rahmen der Aktensichtung nicht die Unterlagen zu allen Losen vorgelegt?
4.) Warum wurde auch beim Umbau das Brandschutzkonzept erst verspätet und mit erheblich höheren Aufwendungen berücksichtigt? Wer trägt dafür die Verantwortung und sind dafür Haftungsansprüche geprüft worden, und wenn ja mit welchem Ergebnis?
5.) Wann wurde von der Hansestadt Wismar die Baugenehmigung mit welchem Inhalt erteilt und warum war diese nicht aus den Akten zu ersehen?
1.) Die vielbeschrieben Konzeption bestand aus wenigen Akten, deren Inhalt überwiegend aus einem Theaterprogramm des Volkstheaters Rostock bestand, in dem mit Textmarker die Wunschveranstaltungen markiert wurden. Anschließend wurde vom Volkstheater Rostock vermerkt, was umsetzbar und was nicht umsetzbar wäre. Frage: Versteht die Verwaltung dies als Konzeption zum Betrieb eines Theaters?
2.) Warum waren aus den Akten nur unwesentliche E-Mail-Nachrichten oder Anrufnotizen zu ersehen mit dem Volkstheater Rostock und keine tatsächlichen Verhandlungen mit dem Theater zur Erfüllung des Rahmenvertrags? Warum gab es vor allem im Zeitraum 2011-15.09.2012 gar keine Korrespondenz zur Kooperation, als wichtige strategische Entscheidungen für den Umbau und den Betrieb nach dem Umbau zu treffen waren, sondern explizit erst wieder ab 12.06.2015?
3.) Für den späteren Zeitraum des Theaterbetriebs lag bei Akteneinsichtnahme lediglich eine Loseblattsammlung in Schubfächern vor ohne Chronologie und ohne Paginierung. Gibt es eine Aktenführungsrichtlinie, nach der es einem sachverständigen Dritten schnell ermöglicht werden kann, den Inhalt und Aufbau des Akteninhalts zu erfassen?