Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Bau- und Sanierungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 11.07.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:25 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1 | |||||||
Ort: | 23966 Wismar | |||||||
VO/2016/1882 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Öffentliche Auslegung) |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Mahnel, Cornelia | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
10.5 Abt. Recht und Vergabe | ||||||||
10.6 Abt. Gebäudemanagement | ||||||||
10.63 SG Liegenschaften | ||||||||
13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR | ||||||||
20.1 Abt. Kämmerei | ||||||||
32.1 Abt. Verkehr | ||||||||
32.5 Abt. Brandschutz | ||||||||
40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
60.1 Abt. Bauordnung | ||||||||
60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz | ||||||||
68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Frau Prante erklärt anhand der Planes das Vorhaben. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung im Februar 2015 die Aufstellung der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Dieser Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 1,4 ha und bietet Platz für 4 Grundstücke. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wismar-Süd. Eigentümer dieser Grundstücke ist die Wobau Wismar.
Ein Bestandteil des Bebauungsplanes ist das denkmalgeschützte Volkshaus (jetzt Kindertagesstätte) und das Kino. Das Kino machte seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes keinen Anspruch auf das für die Errichtung von Stellflächen vorgehaltene Grundstück geltend. Auch die jetzige Kindertagesstätte erhebt ebenfalls keinen weiteren baurechtlichen Bedarf auf die im rückwärtigen Grundstücksbereich ausgewiesenen Stellflächen. Bei dem Ziel des Bebauungsplanes handelt es sich um die Ausweisung eines Mischgebietes, welches aus drei Teilbereichen besteht.
Die vorhandene Grünfläche, die im Geltungsbereich ausgewiesen ist, stellt den Eingangsbereich in die Parkanlage „Schützenwiese“ dar. Diese hat wiederum eine wichtige Bedeutung im System der Grünverbindungen der Stadt Wismar. Erhaltenswerte Bäume sind in der Planzeichnung als dauerhaft zu erhalten festgesetzt.
Herr Kargel dankt Frau Prante.
Frau Seidenberg fragt nach den Stellplätzen hinter dem Kino und fordert, dass dies in der Begründung korrigiert bzw. präzisiert wird. Frau Prante erklärt, dass die Gestaltung der Stellplätze in erster Linie Sache des Eigentümers ist.
Herr Hilse möchte wissen, wie das Anfahren auf die Grundstücke erfolgt. Das Anfahren erfolgt nicht über die Straße am Schillerring.
Frau Runge erkundigt sich nach der Größe der Grundstücke und wer Eigentümer ist und Herr Tiedke fragt nach der Stellplatzsituation hinter dem Kino. Frau Prante gibt hierzu die Antworten.
Da es hierzu keine weiteren Fragen an die Verwaltung mehr gibt, wird über die Vorlage abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen mit 1 Enthaltung
Ja-Stimmen: 8
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 1