Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 10.2 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.06.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:40 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2016/1800 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 76/09 "Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost" Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Prante, Beate | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Bürger aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ mit dem Ergebnis geprüft, dass
die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landrätin als untere Bodenschutzbehörde
Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Bo den
Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
Stadtwerke Wismar GmbH
Landrätin, Kataster und Vermessungsamt
Landesamt für innere Verwaltung M-V
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Bürgermeister als Straßenbaulastträger
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (EVB), Bereich Entwässerung und Straßenunterhal tung
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
berücksichtigt werden,
die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
Landrätin als untere Wasserbehörde
teilweise berücksichtigt werden und
die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Fa. Norma Lebensmittelhandels Stiftung & Co. KG
Herr Berkholz und Herr Erdmann i.A. der Stadtwerke Wismar GmbH
nicht berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
– beschlossen
Ja-Stimmen:29
Nein Stimmen:0
Enthaltungen:0