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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 19/91/3 "Wohngebiet Redentin Ost" 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 10.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2016/1780 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 19/91/3 "Wohngebiet Redentin Ost"
2. Änderung - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  
 10.63 SG Liegenschaften  


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“ die 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch den Landgang

im Osten:durch die Planstraße A

im Süden: durch die Planstraße A

im Westen:durch das Flurstück 4141/1

(Übersichtsplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 19/91/3, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Ja-Stimmen:29

Nein Stimmen:0

Enthaltungen:0