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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof II - Am Klinikum, Teilbereich Nord" 1. Änderung Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
VO/2016/1745 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 67/06/1
"Wohngebiet Friedenshof II - Am Klinikum, Teilbereich Nord"
1. Änderung
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum, Teilbereich Nord“, 1. Änderung in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Herr Kargel überträgt die Leitung des Ausschusses an Herrn Rakow und verlässt die Sitzung.

 

Herr Rakow bittet die Verwaltung um Informationen zu dieser Vorlage.

 

Frau Domschat-Jahnke erläutert anhand des Planes, dass mit der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes die Hansestadt Wismar beabsichtigt, das städtebauliche Konzept des im Jahr 2010 beschlossenen Ursprungsplanes an die geänderten Bebauungsziele anzupassen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Friedenshof und grenzt südlich gelegen an die Störtebekerstraße und östlich an die Ph.-Müller-Straße an.  

Die Flächen des vorhandenen Einkaufszentrums sowie des angrenzenden Parkplatzes sind nicht Bestandteil der vorliegen 1. Änderung des Bebauungsplanes.

 

Die vom Hanse-Klinikum nicht mehr benötigten Erweiterungsflächen innerhalb des festgesetzten Sondergebietes „Klinikum“ sowie die angrenzenden Grünflächen werden in ein Allgemeines Wohngebiet umgewidmet. Die Stadt beabsichtigt, die nach dem Rückbau der Wohnblöcke brachliegenden Flächen einer neuen Wohnnutzung zuzuführen. Die Flächen stellen sich gegenwärtig als Rasen-/Wiesenfläche mit einigen Einzelbäumen dar.

 

Es sollen sowohl kleine Stadtvillen und Einfamilienhäuser als auch attraktive Mietwohnungen entstehen.

 

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist durch die vorhandenen Verkehrsflächen, Ph.-Müller-Straße, Störtebekerstraße und Schiffbauerpromenade gesichert. Die Anbindung und somit die Erschließung für den motorisierten Verkehr erfolgt ausschließlich von Norden über die Störtebekerstraße. Die Schiffbauerpromenade ist ausschließlich den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten. Im Übergang zu diesen Straßen und Wegen werden öffentliche Grünflächen integriert. 

 

Eigentümer dieser Flächen sind die Wohnungsgenossenschaft „Union“ , die Wohnungsbaugesellschaft Wismar und die Wohnungsgenosschaft Friedenshof eG.

 

Herr Rakow dankt Frau Domschat -Jahnke für ihre Ausführungen.

 

Herr Hilse stellt in der anschließend geführten Diskussion die Frage, wie der Straßenverlauf ist und ob es hier eine Einbahnstraßenregelung gibt. Aus Sicht der Verwaltung kann hier noch keine konkrete Aussage getroffen werden.

 

Herr Litzner möchte wissen, wer der Betreiber des „Betreuten Wohnens“ ist. Die Antwort lautet die Wohnungsgenossenschaft „Union“.

 

Frau Seidenberg möchte wissen, was vorher war und jetzt hier geändert wird. Anhand eines alten Planes erläutert dies Frau Domschat-Jahnke und Herr Tiedke fragt, ob die Antragsteller auch die Eigentümer dieser Flächen sind. Auch diese Frage wird von Frau Domschat-Jahnke beantwortet.

 

Da es keine weiteren Fragen mehr gibt, lässt Herr Rakow über die Vorlage abstimmen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Leitung der Sitzung übernimmt wieder Herr Kargel.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0