Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Bau- und Sanierungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 08.02.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1 | |||||||
Ort: | 23966 Wismar | |||||||
VO/2015/1499-01 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar 51. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Wohnbaufläche in Wohn- und Mischgebiet im Bereich Lübsche Burg Ost" Abwägung und Abschließender Beschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Prante, Beate | Bezüglich: |
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Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
Beschlussvorschlag:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Boden
Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Landrätin als untere Wasserbehörde
Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung
Handwerkskammer Schwerin
Bürgermeister als Straßenbaulastträger
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
berücksichtigt werden.
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich relevanten Hinweise eingebracht wurden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Frau Domschat-Jahnke erläutert die Vorlage anhand des Übersichtsplanes. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wismar-West und zeichnet sich durch eine besonders günstige Lage aus. Es ist verkehrstechnisch sehr gut erschlossen. Die Bürgerschaft beschloss im November 2009 das Aufstellungsverfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Mit der Aufstellung dieser 51. Änderung sowie des im Parallelverfahren zu erarbeitenden Bebauungsplanes Nr. 76/09 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohn- und Mischgebietes auf einem ehem. Kasernengelände an einem in den Stadtorganismus integrierten Standort geschaffen werden.
Eine der wesentlichen Grundlagen für die Planung ist das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, welches die Ziele der Landesplanung und Raumentwicklung untersetzt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 22.04. - 20.05.2014 statt.
Am 15.05.2014 fand ein Informationsgespräch statt.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 30.11.2015 bis 05.01.2016. Während dieser Auslegung wurde ein Hinweis der Stadtwerke Wismar GmbH vorgebracht, der für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich nicht relevant war. Diese finden nur Berücksichtigung bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 76/09.
Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke für ihre Ausführungen. Da es hierzu keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 0