Sitzung des Bauausschusses | |||
TOP: | Ö 5 | ||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | (offen) |
Datum: | Mo, 08.04.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 17:45 | Anlass: | Sitzung |
Raum: | Haus des Gastes | ||
Ort: | Am Festplatz 1, 23966 Wismar | ||
Herr Kargel bittet nun Frau Sturbeck um Erläuterung des Antrages.
Frau Sturbeck teilt mit, dass es darum geht zu erfahren, ob Handwerker, die eine Ausnahmegenehmigung zum Lieferverkehr und zu Parkerleichterungen nach StVO vom Ordnungsamt bekommen, unbedingt in der Handwerksrolle eingetragen sein müssen oder auch andere Handwerker und Gewerbetreibende diese erhalten können.
Daraufhin informieren Herr Brosig und Herr Benz über die Rechtslage und die Praxis bzgl. der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei den Handwerken ist Voraussetzung, dass sie zwingend auf das Fahrzeug angewiesen sind bzw. es für den Transport von Werkzeug und Material benötigen. Hier wurden bereits 110 Ausnahmen erteilt.
Beim Sozialen Dienst werden Ausnahmegenehmigungen erteilt, wenn im Rahmen des Pflegegesetzes Bürger betreut werden und das Fahrzeug zum Mitführen von Verbands- und Pflegematerial benötigt wird. Hier gibt es bereits 40 Ausnahmegenehmigungen.
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist gängige Praxis und der Erlass gilt seit 1995. Außerdem gibt es ein Informationsblatt für Handwerker, das auch von allen anderen Bürgern auf der Internetseite der Hansestadt Wismar eingesehen werden kann.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind immer offen, Lösungen zu finden, wenn Handwerker bzw. Gewerbetreibende wegen Ausnahmegenehmigungen zu ihnen kommen.
Herr Kargel fasst zusammen, dass alle Fälle bzgl. Ausnahmegenehmigungen durch die StVO abgedeckt sind.
Daraufhin nennt Herr Dost allerdings die Firma KEIDATA als Beispiel, die Probleme beim Ausliefern hat. Hier handelt es sich um Lieferverkehr, erklärt Herr Kargel.
Außerdem erkundigt sich Herr Dost, ob es weiterhin auf den beiden Parkplätzen bei 1 Euro bleibt oder nur bis Ende April. Hierzu teilt Herr Benz mit, dass der Evaluierungsbericht erwartet wird und dann ab 1. Mai wieder mit der vollen Gebühr zu rechnen ist.