Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 10.10 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.11.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:00 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2015/1542 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" - 2. Änderung, 1. Aufstellungsbeschluss , 2. Auslegungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Mahnel, Cornelia | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
10.63 SG Liegenschaften | ||||||||
10.5 Abt. Recht und Vergabe | ||||||||
10.62 SG Hochbau | ||||||||
13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR | ||||||||
20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG | ||||||||
32.1 Abt. Verkehr | ||||||||
32.5 Abt. Brandschutz | ||||||||
40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
60.1 Abt. Bauordnung | ||||||||
60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz | ||||||||
68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb | ||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Aufstellungsbeschluss
1.1Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen", um die derzeitige Ausweisung von Flächen für ein Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel- Teppichhaus“ zu Gunsten des benachbarten Gewerbegebietes zu reduzieren. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt.
1.2Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes (siehe Anlage 1) wird wie folgt begrenzt:
Teilbereich 1
im Norden:durch das Gewerbegrundstück des Fachhandels für Bodenbeläge
im Osten:durch die Westtangente
im Süden:durch die verbleibenden Flächen des im B-Plan ausgewiesenen Teilgewerbegebietes GE-1 (2)
im Westen: durch die Straße „An der Westtangente“
Teilbereich 2
im Norden:durch das Abwasserpumpwerk
im Osten/Süden:durch das im B-Plan ausgewiesene Gewerbegrundstück GE-4
im Westen:durch die Wendeschleife der Straße „An der Westtangente“
1.3Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen"
1.4Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 2. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
1.5Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a (2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden.
1.6 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
2. Auslegungsbeschluss
Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" mit Begründung in der vorliegenden Form (siehe Anlage 2) für die Dauer eines Monats.
Die Vorlage VO/2015/1542 kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
– einstimmig beschlossen