Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" - 2. Änderung, 1. Aufstellungsbeschluss , 2. Auslegungsbeschluss   

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ohlerich-Speicher
Ort: Alter Hafen, 23966 Wismar
VO/2015/1542 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
Bebauungsplan Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" - 2. Änderung,

1. Aufstellungsbeschluss ,
2. Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 10.63 SG Liegenschaften  
 10.5 Abt. Recht und Vergabe  
 10.62 SG Hochbau  
 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 32.1 Abt. Verkehr  
 32.5 Abt. Brandschutz  
 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN  
 60 BAUAMT  
 60.1 Abt. Bauordnung  
 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz  
 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb  


Beschlussvorschlag:

 

1. Aufstellungsbeschluss

1.1Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 6/90        "Gewerbegebiet Dammhusen", um die derzeitige Ausweisung von Flächen für ein Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel- Teppichhaus“ zu Gunsten des benachbarten Gewerbegebietes zu reduzieren. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt.

1.2Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes (siehe Anlage 1) wird wie folgt begrenzt:

Teilbereich 1

       im Norden:durch das Gewerbegrundstück des Fachhandels für Bodenbeläge                      

       im Osten:durch die Westtangente

        im Süden:durch die verbleibenden Flächen des im B-Plan ausgewiesenen Teilgewerbegebietes GE-1 (2)

        im Westen:          durch die Straße „An der Westtangente“

       Teilbereich 2

        im Norden:durch das Abwasserpumpwerk

        im Osten/Süden:durch das im B-Plan ausgewiesene Gewerbegrundstück GE-4

        im Westen:durch die Wendeschleife der Straße „An der Westtangente“

1.3Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen"

1.4Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 2. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

1.5Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a (2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden.

1.6  Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist        durchzuführen.

2. Auslegungsbeschluss

Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" mit Begründung in der vorliegenden Form (siehe Anlage 2) für die Dauer eines Monats.

 

Frau Domschat-Jahnke erläutert anhand der Pläne die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss. Der B-Plan ist seit April 2000 rechtskräftig. Seitdem konnte u. a. ein Sanitär-Großhandel und ein Indoor-Spielplatz, angesiedelt werden. Für die Ansiedlung eines Teppichfachgeschäftes wurde die 1. Änderung des B-Planes aufgestellt. Hier wurden Gewerbeflächen in ein Sonstiges Sondergebiet umgewandelt. Diese Sondergebietsfläche ist jedoch nicht vollständig in Anspruch genommen worden, so dass hier eine Restfläche entstand, die nicht mehr vermarktet werden konnte. Nun besteht die Absicht, diese Fläche für die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe zur Verfügung zu stellen. Dafür ist die 2. Änderung des B-Planes erforderlich.

Hier kann das beschleunigte Verfahren gewählt werden. Für diese beabsichtigte Nutzungsänderung ist keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Für die Beteiligung der Öffentlichkeit wird die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats gewählt.

 

Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke und bittet um Wortmeldungen.

 

Frau Seidenberg möchte wissen, was mit den Parkplätzen passiert. Frau Domschat-Jahnke antwortet, dass im Teilgeltungsbereich 2 eine Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“ in ein Gewerbegebiet umgewidmet wird, um die Erschließungsmöglichkeiten der Grundstücke zu verbessern. Hintergrund ist, dass die Parkplätze an dieser Stelle keinen Bedarf haben, da das übrige Gebiet genug Stellplätze vorweist.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0