Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 05.10.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:30 - 17:50 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 120, Senatszimmer | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2015/1476 Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Mach, Uta | |||||||
Beteiligt: | 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN | |||||||
20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG | ||||||||
I Bürgermeister | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Herr Prof. Winkler informiert, dass die Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsam in dieser
Sitzung behandelt werden.
Hiermit sind die Anwesenden einverstanden.
Zur Vorlage der Verwaltung TOP 5 „Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der
Hansestadt Wismar“ erfolgen Informationen von Frau Scheidt.
Auf der Grundlage des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes durch die Bürgerschaft
sind regelmäßig alle Satzungen und Gebührenordnungen zu prüfen. Dieses ist erfolgt.
In der vorliegenden Benutzungs- und Gebührensatzund der Stadtbibliothek sind rechtliche und
reale Gegebenheiten der noch gültigen Entgeltordnung angepasst worden. Eine Abstimmung
mit der Abt. Recht und Vergabe ist erfolgt. Die Erhöhung der Gebühren wurde für die Bürger der
Hansestadt Wismar in einem sozial verträglichen Umfang maßvoll vorgenommen.
Zur Beantwortung der Fragen steht Frau Mach, Leiterin der Stadtbibliothek, zur Verfügung.
In der Diskussion erfolgen Wortmeldungen von Herrn Dr. Zielenkiewitz, Herrn Keßler, Herrn
Senator Berkhahn, Herrn Kothe, Herrn Box, Herrn Hilse, Herrn Engling, Herrn Prof. Winkler,
Frau Wegener und Herrn Nadrowitz.
In den unterschiedlichen Wortmeldungen wird mehrfach festgestellt, dass es sich bei dieser
Erhöhung in der Benutzungs- und Gebührensatzung um eine moderate Erhöhung für die
Benutzer handelt und es sich hierbei um eine Jahresgebühr handelt.
Weitere Nachfragen erfolgen z. B. zum Zeitpunkt der letzten Erhöhung der Gebühren in dieser
Einrichtung und zum Zeitraum der Gültigkeit für die neu zu beschließende Benutzungs- und
Gebührensatzung der Bibliothek, zum Deckungsgrad der Kosten, zur kostenlosen Nutzung der
Bibliothek durch Flüchtlinge, Verschiebung der Erhöhung der Gebühren um ein Jahr, zu den
Einnahmen/Synopse und zu den Säumnisgebühren.
Die noch gültige Entgeltordnung der Stadtbibliothek wurde 2010 beschlossen.
Herr Senator Berkhahn macht nochmals deutlich, dass aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzeptes die Überprüfung der Satzungen und Ordnungen in allen Bereichen der Verwaltung
stattfindet. Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde durch die Mitglieder der Bürgerschaft
beschlossen und ist somit durch die Verwaltung umzusetzen.
Herr Box informiert, dass die Vorlage der Verwaltung in der CDU-Fraktion ausführlich
besprochen wurde und die Fraktion dieser Vorlage zustimmen wird.
Die vorgesehene Erhöhung der Gebühren wird als sehr moderat angesehen. Die Stadtbibliothek
hat einen sehr guten Ruf bei der Wismarer Bevölkerung. Dieses ist auch der Arbeit und dem
Einsatz der Leiterin Frau Mach und ihrer Stellvertreterin Frau Glöde zu verdanken. Hierfür
spricht Herr Box seinen Dank aus.
Herr Keßler schlägt vor, die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek dahin
gehend zu ändern, dass ein Anreiz für Neumitglieder geschaffen wird. So sollten im ersten
Jahr der Mitgliedschaft die Gebühren halbiert und ab dem zweiten Jahr die volle Beitragsgebühr
bezahlt werden.
Es erfolgen u. a. zum SPD-Vorschlag zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der
Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar Wortmeldungen von Herrn Engling, Herrn Box,
Herrn Senator Berkhahn, Herrn Prof. Winkler, Frau Wegener und Herrn Nadrowitz.
In der Diskussion wird nochmals festgestellt, dass es sich um eine moderate Erhöhung der
Gebühren und vor allem bei der Höhe um eine Jahresgebühr handelt. Seitens Herrn Box
erfolgt eine Äußerung bezüglich der Halbierung der Jahresgebühr zur Nutzung der Bibliothek.
Dieses sieht es als nicht funktional an und lehnt den Vorschlag ab.
Herr Nadrowitz geht davon aus und dieses wird vom ihm auch so eingeschätzt, dass durch die
Bibliothek in den Schulen bereits ein umfangreiches Maß an Werbung durchgeführt wird.
Dieses wird von Frau Mach bestätigt.
Ebenfalls sieht Herr Nadrowitz eine Halbierung der Gebühren nicht als Anreiz an, um Mitglied/
Nutzer der Bibliothek zu werden. Wer lesen will, wird die Bibliothek nutzen.
Er teilt mit, wie schon von Herrn Box ausgeführt, dass die CDU-Fraktion der Vorlage der
Verwaltung zustimmen wird.
Herr Dr. Zielenkiewitz bittet um Meinungsäußerung der anwesenden Vertreter des Fördervereins
der Bibliothek zu dieser Erhöhung.
Frau Raum äußert sich ausführlich zum Sachverhalt.
Auch der Bibliotheksverein sieht diese Erhöhung der Benutzungsgebühren als sozial verträglich und moderat an. Es handelt sich bei dieser Erhöhung um 2,00 Euro bei der Jahresgebühr.
Dieses ist ein gutes Angobt der Verwaltung. Ebenfalls müssen in diesem Zusammenhang die Leistungen durch die Bibliothek gesehen werden, z. B. Anzahl der Medien zur Ausleihe, Durchführung von Veranstaltungen etc.
Herr Prof. Winkler lässt zunächst über den SPD-Antrag zur Änderung Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar abstimmen.
Dabei macht er als Vertreter der SPD-Fraktion den Vorschlag, zwei Abstimmungen zum Antrag durchzuführen.
Hierzu gibt es keinen Widerspruch.
1. Erhöhung der Säumnisgebühren:
Ja-Stimmen: 1Nein-Stimmen: 7Enthaltungen: 1
Der Antrag ist abgelehnt.
2. Erhöhung der Benutzungsgebühr von 12,00 € auf 15,00 €
Ja-Stimmen: 3Nein-Stimmen: 4Enthaltungen: 2
Der Antrag ist abgelehnt.
Herr Prof. Winkler lässt über die Vorlage zur Benutzungs- und Gebührensatzung der
Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar abstimmen.
Ja-Stimmen: 6Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 3
Frau Scheidt gibt den Hinweis, dass im § 6 Absatz 1 b) der Begriff „Wehrdienstleistende“
gestrichen werden muss. Dieses ist dadurch begründet, das es „Wehrdienstleistende“ nicht
mehr gibt.