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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz/Rostocker Straße" Öffentliche Auslegung (Auslegungsbeschluss)  

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
VO/2015/1141 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,

Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz/Rostocker Straße"

Öffentliche Auslegung (Auslegungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:1. Mahnel, Cornelia
2. Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 10.63 SG Liegenschaften  
 10.5 Abt. Recht und Vergabe  
 10.62 SG Hochbau  
 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR  
 32.1 Abt. Verkehr  
 32.5 Abt. Brandschutz  
 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN  
 60 BAUAMT  
 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 1 Büro der Bürgerschaft  


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 80/11 „Bahnhofstraße/Rostocker Straße“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Frau Prante macht Ausführungen zu dieser Vorlage.

 

Die Erarbeitung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes erfolgte auf der Grundlage des von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 15.12.2011 gefassten Beschlusses zur Aufstellung des Babauungsplanes Nr. 80/11 und unter Beteiligung der Fachämter der Hansestadt Wismar.

 

Das Planungsgebiet befindet sich im Nordosten des Stadtteils Altstadt zwischen der historischen Altstadt und dem Gelände der Deutschen Bahn AG. Das Plangebiet wird im Nordwesten von der Poeler Straße, im Nordosten vom Gelände der Deutschen Bahn AG, im Südosten von der Rostocker Straße und im Südwesten von der Bahnhofstraße sowie der Parkanlage Lindengarten begrenzt. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Hansestadt Wismar und im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Es ist seitens der Hansestadt Wismar beabsichtigt, von der Deutschen Bahn AG die für die Planrealisierung erforderlichen Grundstücksflächen zu erwerben. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist im wirksamen Flächennutzungsplan vorrangig als Hauptverkehrsfläche für Bahnanlagen sowie gewerbliche Baufläche dargestellt. Im Parallelverfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

Ziel der Stadt ist es, den bedeutsamen Bereich attraktiv zu gestalten. Das Plangebiet soll hinsichtlich der Orientierung, der Erreichbarkeit von Bahn, Bus, Taxi, der Fußgänger- und Fahrradwegevernetzung zum Lindengarten, zum ZOB, zum Hafen ein repräsentativer Ort werden, um als Tor zur Stadt bezeichnet werden zu können.

 

Des Weiteren beinhaltet der Geltungsbereich einen geringfügigen nördlichen Teil des als Gartendenkmal „Lindengarten“ festgelegten Areals. Diese Parkanlage ist als Denkmal in der Denkmalliste der Hansestadt Wismar verzeichnet. Der Lindengarten wird durch die Herstellung eines geplanten Fuß- und Radweges von der Rostocker Straße zum Bahnhofsvorplatz eine neuartige Erlebbarkeit erfahren. Es ist weiterhin geplant, dass dieser Weg durch eine untergeordnete Wegeführung und Öffnung des Tores zum Lindengarten im Bereich zwischen Mühlenteich und Spielplätze eine Verbindung zu diesem erhält.

 

Weiter weist Frau Prante darauf hin, dass der Bauleitplan lediglich Baurecht schafft. Die Flächen werden überwiegend als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Eine detaillierte Gestaltung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in Form der Vorhabenplanung. Weitere Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG sind hier erforderlich.

 

Herr Kargel dankt Frau Prante für ihre Ausführungen.

 

Herr Hilse möchte wissen, wie viele Parkplätze vorgehalten werden und ob die Gleise liegen bleiben oder entfernt werden. Ca. 100 Stellplätze werden entstehen und die alten Gleise in diesem Plangebiet werden entfernt antwortet Frau Prante.

 

Auf die Frage von Frau Seidenberg nach den Fahrradstellplätzen antwortet Herr Spieß, dass ca. 100 Fahrräder abgestellt werden können.

 

Da es keine weiteren Fragen zu dieser Vorlage gibt, lässt Herr Kargel abstimmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0