Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Bau- und Sanierungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 14.09.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1 | |||||||
Ort: | 23966 Wismar | |||||||
VO/2015/1450 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel", Aufstellungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | 1. Mahnel, Cornelia 2. Prante, Beate | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 „Molkereiviertel“.
2.Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch die Rostocker Straße
im Osten:durch die Kleingartenanlage am Exerzierplatz
im Süden:durch den Flöter Weg
im Westen:durch die Wohnbebauung der H.-Heine-Straße sowie der Kastani enallee (siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)
3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 „Molkereiviertel“.
4.Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5.Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
7.Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 64/04, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Ostsee-Molkerei Wismar GmbH zu schließen.
Frau Domschat-Jahnke erläutert, dass der Bebauungsplan Nr. 64/04 „Molkereiviertel“ seit 26.11.2006 rechtskräftig ist. Aufgrund geänderter technologischer Abläufe in der Produktion der Ostsee-Molkerei GmbH sind weitere notwendige Baumaßnahmen auf diesem Betriebsgelände gem. den derzeitigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes in der Folge nicht mehr möglich. Eine Verschiebung des an der westlichen Baugrenze geplanten Baukörpers über die Baugrenze hinaus in Richtung Wohnbebauung Heinrich-Heine-Staße ist erforderlich. Hierzu bedarf es daher einer Prüfung auf der Grundlage umfangreicher Gutachten im Rahmen einer Bebauungsplanänderung. Zur Übernahme der Planungskosten ist ein städtebaulicher Vertrag seitens der Hansestadt Wismar mit der Ostseemolkerei abzuschließen.
Auf die Frage von Herrn Leja, ob dort ein neues Gebäude entsteht, wird dies durch Frau Domschat-Jahnke bejaht.
Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke für ihre Informationen und lässt, da es keine weiteren Fragen mehr gibt, über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 0