Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Bau- und Sanierungsausschuss | Beschlussart: | (offen) | |||||
Datum: | Mo, 11.05.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:45 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1 | |||||||
Ort: | 23966 Wismar | |||||||
VO/2015/1284 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 (überarbeitete Version) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Bansemer, Heike | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
01 Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle | ||||||||
03 Beteiligungsverwaltung | ||||||||
10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN | ||||||||
13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR | ||||||||
20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG | ||||||||
32 ORDNUNGSAMT | ||||||||
40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar | ||||||||
68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb | ||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.
Frau Bansemer erläutert die Vorlage.
In der Haushaltssatzung 2015 vom 16.04.2015 wird gemäß § 82 Abs. 1 der Kommunalverfasssung M-V durch die Rechtsaufsichtsbehörde angeordnet, dass die Bürgerschaft bis zum 30.06.2015 einen Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes fasst. Die Grundlagen für die Fortschreibung es Haushaltssicherungskonzeptes (HHSK) bilden der Haushalt 2015 sowie das von der Bürgerschaft mit Datum vom 24.10.2013 verabschiedete Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018.
Wird der Ergebnishaushalt betrachtet, ist festzustellen, dass dieser trotz der geplanten Entnahme aus der Kapitalrücklage nicht ausgeglichen ist. Die Entwicklung setzt sich in den Folgejahren fort. Anhand der vorliegenden Tabelle ist dies veranschaulicht.
Auch bei den laufenden Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt ist ein negativer Saldo zu verzeichnen. Es ist nicht gelungen, durch die jährlichen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Finanzierung der planmäßigen Tilgung sicherzustellen. Auch hier ist anhand einer Tabelle veranschaulicht, inwieweit der Ausgleich im Finanzhaushalt planmäßig verfehlt wird.
Maßgeblich für die aktuelle Haushaltssituation sind viele Faktoren, u. a. ist und bleibt eine Ursache die Landkreisneuordnung. Ganze Aufgabenbereiche wurden dem Landkreis übertragen, aber der Personalbestand wurde nicht in vollem Umfang übernommen.
Für das Haushaltsjahr waren Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 14.500.000 € veranschlagt. Dieser Ansatz musste jedoch um 1 Mio € deutlich nach unten korrigiert werden, da die Erwartungen an das Steueraufkommen der neu angesiedelten Industriebetriebe 2014 nicht erfüllt werden könnte. Auch eine deutliche Absenkung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer ist zu verzeichnen. Abhängig ist diese u. a. von der Entwicklung der Einwohnerzahl.
Auch der Bereich der Personalkosten umfasst ein Drittel der ordentlichen Aufwendungen. Hier fallen gesetzliche Besoldungsgruppen, Tarifabschlüsse und stetig steigende Versorgungsaufwendungen schwer ins Gewicht.
Auch laufende Preissteigerungen aller Art, z. B. Die Sach- und Dienstleistungen sowie der Bereich der Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten beeinflussen den städtischen Haushalt.
Durch die nunmehr geänderten finanziellen Rahmenbedingungen müssen in den nächsten Jahren alle Anstrengungen unternommen werden, das Defizit auszugleichen. Dies soll mit der vorgelegten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erfolgen.
Anhand einer tabellarischen Übersicht ging Frau Bansemer noch einmal auf die Konsolidierungsmaßnahmen entsprechend dem Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018 ein, ebenfalls auf die Gesamtübersicht über die Entlastung des städtischen Haushaltes bis 2020 nach Produkten.
Abschließend ist festzustellen, dass die im Konsolidierungszeitraum umzusetzenden Haushaltssicherungsmaßnahmen bei weitem nicht ausreichen werden, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.
Durch Frau Bansemer wird nachfolgender Vorschlag eingebracht:
Um im Juni 2015 durch die Bürgerschaft das HHSK beschließen zu können, sind in den Fraktionssitzungen Vorschläge zu unterbreiten, die dann eingearbeitet werden (Änderungen erfolgen „kursiv“) und in der 2. Runde in den Ausschüssen im Juni beraten werden.
Dem Vorschlag von Frau Bansemer wird zugestimmt.
Herr Kargel bedankt sich bei Frau Bansemer für ihre Ausführungen.
Frau Domschat-Jahnke erläutert 2 Produkte im Teilhaushalt 08. Zum Einen - die Anpassung der Sondernutzungssatzung – und zum Anderen – die Anpassung der Grünflächensatzung -.
Bei der Anpassung der Sondernutzungssatzung umfasst diese Maßnahme die Änderung mit geplanten Erhöhungen der Benutzungsgebühren in den Jahren 2016 und 2019.
Hier fragt Herr Kessler, ob die Sondernutzungssatzung die Beantragung der Tische und Stühle für den Außenbereich durch die Gaststätten und Imbisse beinhaltet und ob diese für das ganze Jahr gelten. Die räumliche und zeitliche Beantragung richtet sich nach dem Antragsteller.
Bei der Anpassung der Grünflächensatzung beinhaltet diese Maßnahme die Änderung mit einer geplanten Erhebung von Benutzungsgebühren im Jahr 2017 und einer Erhöhung im Jahr 2020.
Somit wird die Vorlage zur 1. Fortschreibung des HHSK 2013 bis 2018 zur Kenntnis genommen.