Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Bau- und Sanierungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 13.04.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:25 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 234, Bürocenter | |||||||
Ort: | Kopenhagener Straße, 23966 Wismar | |||||||
VO/2015/1222 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 57/01 "Gewerbegebiet Redentin Süd", 1. Änderung Aufstellungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Prante, Beate | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
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Beschlussvorschlag:
im Norden: von der Straße Lütt Moor (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/90 „Gewerbe- und Sondergebiet Redentin“
im Osten: von der Osttangente und der Gehölzfläche an der Osttangente
im Süden: von einer Grünfläche am geschützten Landschaftsbestandteil Lucks Wiese
im Westen: von der Straße Hoher Damm
(Übersichtsplan siehe Anlage 1)
Frau Domschat-Jahnke erläutert die Vorlage.
Der Bebauungsplan Nr. 57/01 „Gewerbegebiet Redentin Süd“ ist seit November 2044 rechtskräftig. Entsprechend den Festsetzungen im B-Plan sollte am Standort ein Gewerbegebiet für kleinere Gewerbe- und Handwerkseinheiten entwickelt werden. Dies konnte bisher aufgrund der Grundeigentumsverhältnisse nicht realisiert werden. Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse beabsichtigt die jetzige Eigentümerin die Errichtung eines Wohnmobil- und Ferienparks, die Vermietung von jeweils 2 Wohnhäusern und 2 Ferienhäuser und die Baumobst- und Pflanzenzucht mit Hofladen sowie Kleintierhaltung. Zur Umsetzung dieses Konzeptes ist eine Änderung der Festsetzungen im B-Plan erforderlich. Die im B-Plan innerhalb des Planbereiches festgesetzte öffentliche Erschließungsstraße kann entfallen.
Das Bauleitverfahren soll im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich des B-Planes befindet sich auf einer Fläche, die im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar als gewerbliche Baufläche dargestellt ist. Ein B-Plan kann, wenn er von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Dieser ist dann nach Durchführung des B-Planverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.
Mit dem Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden.
Die in der Diskussion gestellte Frage von Herrn Tiedke zur privaten Wohnbebauung und ob diese Berücksichtigung findet und die von Frau Runge zu der Anzahl der Ferien- und Wohnhäuser wird von Frau Domschat-Jahnke beantwortet.
Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 8
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 0