Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Bau- und Sanierungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 13.04.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:25 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 234, Bürocenter | |||||||
Ort: | Kopenhagener Straße, 23966 Wismar | |||||||
VO/2015/1210 Erschließungsmaßnahme Um- und Ausbau Zeughausstraße |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Feichtinger, Birgit | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
60.1 Abt. Bauordnung | ||||||||
Sonstige - Beratung mit Externen | ||||||||
68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb | ||||||||
60.2 Abt. Planung | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
II Senator | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
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Beschlussvorschlag:
Die Erschließungsmaßnahme „Um- und Ausbau Zeughausstraße“ ist mit Städtebauförderungsmitteln als Zuschuss in Höhe von 402.819,00 € vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltsplanes 2015 zu fördern.
Herr Rittemann informiert den Ausschuss über den Um- und Ausbau der Zeughausstraße.
Die Zeughausstraße befindet sich im westlichen Teil des Sanierungsgebietes „Altstadt Wismar“ und stellt aufgrund ihrer Lage und Funktion eine reine Anliegerstraße dar. Die Straße einschl. der Nebenanlagen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand, so dass ein Um- und Ausbau erforderlich ist, der für 2015/2016 geplant ist. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 26.01. - 20.02.2015.
Die Straßenoberfläche wird nach denkmalpflegerischen und städtebaulich-verkehrlichen Gesichtspunkten erneuert.
Der Fahrbahnbereich sowie die Nebenanlagen werden in ungebundener Bauweise hergestellt. Die Bauarbeiten erfolgen unter zeitweiser Vollsperrung.
18 Parkplätze erfolgen in Schrägaufstellung, 18 Parkplätze in Längsaufstellung. Die Kenntlichmachung der Parkmöglichkeiten erfolgt mittels Beschilderung und Markierungsknöpfen.
Die vorhandenen Rixdorfer Granitborde mit einer Bordhöhe von 10 cm trennen die Nebenanlagen vom Fahrbahn- bzw. Parkbereich. Im Bereich von Grundstückszufahrten werden diese auf 3 cm abgesenkt.
Die Straßenbeleuchtung und das unterirdische Kanalnetz wird durch den EVB erneuert.
Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme betragen 723.149,00 €, wovon auf den Straßenbau 436.726,00 € und der Erneuerung der Schmutz- und Regenentwässerung 286.423,00 € entfallen. Von den Gesamtkosten werden vorbehaltlich der Bewilligung durch das Landesförderinstitut 402.819,00 € als förderfähig anerkannt. Diese sind aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren.
Herr Ballentin fragt, ob es eine Zufahrt von der Ulmenstraße aus geben wird. Herr Rittemann informiert, dass es nur eine Ausfahrt von der Zeughausstraße in Richtung Ulmenstraße geben wird.
Herr Kargel möchte wissen, ob die Ausfahrt nur für Rechtsabbieger ist – dies bestätigt Herr Rittemann.
Frau Runge fragt, wie viele Parkplätze gegenwärtig vorhanden sind. Es befinden sich gegenwärtig 50 Parkplätze.
Die Frage von Herrn Manthey zur Einbahnstraßenregelung und die von Herrn Tiedke zu den förderfähigen Kosten werden ebenfalls durch Herrn Rittemann beantwortet. Es wird der Zweirichtungsverkehr weiterhin möglich sein.
Da es keine weiteren Fragen hierzu gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 8
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 0