Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 11.2 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | Verweisung in einen Ausschuss | |||||
Datum: | Do, 26.03.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:48 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2015/1193 2. Änderung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Fraktionsantrag | |||||
Verfasser/-in: | CDU-Fraktion | |||||||
Der Tagesordnungspunkt 11.2 mit der Vorlage VO/2015/1193 und der Tagesordnungspunkt 11.9 mit der Vorlage VO/2015/1202 werden zur Beratung zusammen aufgerufen. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
VO/2015/1193
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar auf ihrer Sitzung am 26.03.2015 und nach Anzeige beim Ministerium für Inneres und Sport als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Änderung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erlassen:
§ 7 (5)
Die Befugnis zur Genehmigung von Verträgen der Hansestadt Wismar mit Mitgliedern der Bürgerschaft und seiner Ausschüsse sowie mit dem Bürgermeister und den leitenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Hansestadt Wismar wird dem Hauptausschuss bis zu einem Wert von 125.000,00 € 100.000,00 € übertragen. Gleiches gilt für Verträge der Hansestadt Wismar mit natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch die in Satz 1 genannten Personen vertreten werden.
§7 (6)
Die Befugnis, innerhalb von Wertgrenzen Vermögensgegenstände zu erwerben und über Stadtvermögen zu verfügen, wird dem Hauptausschuss wie folgt übertragen:
§7 (7)
Die Befugnis zum Abschluss von städtebaulichen Verträgen wird innerhalb einer Wertgrenze zwischen 125.000,00 € 50.000,00 € und 250.000,00 € 200.000,00 € dem Hauptausschuss übertragen.
§ 10 (5)
Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) bis zu einem Wert von 250.000,00 € 100.000,00 €, bei sonstigen Aufträgen und dem Abschluss von sonstigen Verträgen bis zu einem Wert von 125.000,00 80.000,00 €.
§ 10 (6)
Erklärungen der Hansestadt Wismar im Sinne des § 38 Absatz 6 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 € 30.000,00 € können vom Bürgermeister allein oder durch eine von ihm beauftragte Bedienstete oder einen von ihm beauftragten Bediensteten in einfacher Schriftform ausgefertigt werden.
VO/2015/1202
Beschlussvorschlag:
1.
In § 7 der Hauptsatzung wird ein Absatz 6 eingefügt:
In Personalsachen hat der Hauptausschuss folgende Befugnisse im Einvernehmen mit dem Bürgermeister:
Redaktioneller Hinweis:
Die weiteren Absätze werden mit Absatz 7 fortgesetzt.
2.
In § 7 Abs. 6 (neu: Abs. 7) der Hauptsatzung wird Nr. 5 wie folgt geändert:
bei der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 € bis 125.000,00 € je Ausgabenfall.
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
3.
In § 7 Abs. 6 (neu: Abs. 7) der Hauptsatzung wird Nr. 6 wie folgt geändert:
bei Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 € bis 125.000,00 €
Redaktioneller Hinweis:
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
4.
In § 7 der Hauptsatzung wird Abs. 8 (neu Abs. 9) wie folgt geändert:
Die Befugnis zum Abschluss und zur Auflösung von Dauerschuldverhältnissen und wiederkehrenden Leistungen wird innerhalb einer Wertgrenze mit Jahresbetrag zwischen 25.000,00 € und 125.000,00 € oder ab einer Laufzeit von 5 Jahren dem Hauptausschuss übertragen.
Redaktioneller Hinweis:
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
Begründung: Herr Ballentin; Herr Domke
Wortmeldung: Bürgermeister, Herr Beyer
Frau Adam, SPD-Fraktion, stellt den Antrag die VO/2015/1193 in den Verwaltungsausschuss zu verweisen.
Wortmeldungen: Herr Ballentin; Herr Domke; Bürgermeister, Herr Beyer
Herr Brüggert, CDU-Fraktion, stellt den Antrag die VO/2015/1202 in den Verwaltungsausschuss zu verweisen.
Wortmeldung: Herr Schwarzrock
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, bringt die Anträge auf Verweisung zur Abstimmung.
Herr Tiedkte, SPD-Fraktion, weist den Präsidenten der Bürgerschaft, Herrn Gundlack darauf hin, dass es sich um zwei Vorlagen handelt und die Vorlagen getrennt abgestimmt werden muss.
Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., weist ebenfalls darauf hin.
Es erfolgt die Abstimmung auf Verweisung der Vorlage VO/2015/1193 in den Verwaltungsausschuss.
– beschlossen
Es erfolgt die Abstimmung auf Verweisung der Vorlage VO/2015/1202 in den Verwaltungsausschuss.
– beschlossen