Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Bau- und Sanierungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 09.03.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:25 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1 | |||||||
Ort: | 23966 Wismar | |||||||
VO/2015/1179 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" Aufstellungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Mahnel, Cornelia | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
10.63 SG Liegenschaften | ||||||||
10.5 Abt. Recht und Vergabe | ||||||||
20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Bürgerschaft Drucksachen-Nr. 0494-15/95 (Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 33/95 „Wohngebiet Klußer Damm“) wird aufgehoben.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den erweiterten Bereich Klußer Damm einen
Bebauungsplan für den Wohnungsbau aufzustellen.
3. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“
im Osten : durch die Straße Klußer Damm
im Süden: durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“
im Westen: durch den Friedhof (siehe Anlage 1)
4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“.
5. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
6. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der
Verwaltung durchzuführen.
7. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
8. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 35/15 entsprechend Anlage 3 mit der Dewenter Tiefbau VerwaltungsGmbH zu schließen.
Durch Herrn Groth wird die Vorlage erläutert.
Im Flächennutzungsplan der Stadt ist im Bereich Klußer Damm eine zu entwickelnde Wohnbaufläche ausgewiesen. Es gab bereits Bestrebungen, hier einen B-Plan aufzustellen. Somit wurde ein Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 33/95 „Wohngebiet Klußer Damm“ gefasst. Das Verfahren wurde aber zu keinem Abschluss gebracht.
Der Vorhabenträger beabsichtigt, im Bereich Klußer Damm auf dieser Fläche einschl. einer südlich anschließenden Erweiterungsfläche ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Somit ist die Erarbeitung eines B-Planes erforderlich.
Die Hansestadt Wismar schließt mit dem Vorhabenträger einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ab.
Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 5
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 2