Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Bau- und Sanierungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 09.03.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:25 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 234, Bürocenter | |||||||
Ort: | Kopenhagener Straße, 23966 Wismar | |||||||
VO/2015/1175 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 84/15 "Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße - Dahlberg" Aufstellungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Prante, Beate | |||||||
Federführend: | 60.2 Abt. Planung | Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||
Bearbeiter/-in: | Prante, Beate | II Senator | ||||||
III Senatorin | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
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Beschlussvorschlag:
im Norden: von der Straße Dahlberg
im Osten: vom Lenensruher Weg
im Süden: von der öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz an der Dr.-Unruh-Straße
im Westen: von der Dr.-Unruh-Straße
(siehe Anlage 1)
Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 2,35 ha.
Herr Groth informiert den Ausschuss, dass sich das Plangebiet auf einer Fläche befindet, die bis vor einigen Jahren als Städtisches Krankenhaus bzw. in der Rechtsnachfolge dem Hanse-Klinikum als Klinik für Psychiatrie genutzt wurde. Die Gebäude stehen gegenwärtig leer, das Grundstück ist veräußert worden. Der Eigentümer beabsichtigt, auf dem Gelände die Errichtung einer Seniorenresidenz mit Mehrgenerations-Wohnen und einer Seniorenpflegeeinrichtung.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes ist die Aufstellung des B-Planes Nr. 84/15 erforderlich. Das Bauleitverfahren soll im beschleunigten Verfahren für B-Pläne der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Dieses Verfahren darf angewandt werden, wenn die zu versiegelnde Fläche weniger als 20.000 m² beträgt. Des Weiteren wird von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen. Der Geltungsbereich des B-Planes befindet sich auf einer Fläche, die im wirksamen Flächennutzungsplan der HWI als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung Krankenhaus dargestellt ist. Der Flächennutzungsplan ist nach Durchführung des B-Planverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.
Auf die Frage von Herrn Tiedke, ob mit dem B-Plan die Stadt dem Investor auch Vorgaben macht z. B. ob die Bebauung zu dem in der Nähe befindlichen Gebäude der Musikschule am Turnplatz passt, antwortet Herr Groth, dass im B-Planverfahren ein verträgliches Bauen geprüft wird.
Da es keine weiteren Fragen hierzu gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 8
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 0