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Auszug - Produktplan und Produktbeschreibungen der Hansestadt Wismar  

Sitzung des Eigenbetriebsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Eigenbetriebsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 28, Schulungsraum
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2015/1137 Produktplan und Produktbeschreibungen der Hansestadt Wismar (überarbeitete Version)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Bansemer, Heike
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 01 Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle  
 03 Beteiligungsverwaltung  
 05 Personalrat  
 06 Gleichstellungsbeauftragte  
 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN  
 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR  
 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 32 ORDNUNGSAMT  
 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN  
 60 BAUAMT  
 60.2 Abt. Planung  

Wortmeldungen:

Frau Bansemer, Herr Vehlhaber, Herr Wäsch, Herr Hilse

 

 

Frau Bansemer gibt Erläuterungen zum Produktplan und zu den Produktbeschreibungen. Hierbei geht sie auf

         die Definition des Produkts,

         die Entwicklung des städtischen Produktplanes,

         den Aufbau und die Produktbeschreibung und

         die Ziele auf der Grundlage des ISEK ein.

 

Herr Vehlhaber erläutert bezüglich der beiden Eigenbetriebe, dass die Produkte EVB und Seniorenheime aus den jeweiligen Betriebssatzungen, in denen Aufgaben, Ziele und Leistungen formuliert sind, abgeleitet worden sind. Der EVB erbringt Leistungen in der Grünflächenpflege und der Straßenunterhaltung für die Stadt, die deshalb wiederum Zahlungsleistungen zu tätigen hat. Des Weiteren erfolgt die Gewinnausschüttung der Stadtwerke GmbH über den EVB an die Stadt.

 

Herr Wäsch fügt an die Nachfrage des Herrn Hilse bezüglich des Produktes EVB an, dass die Steuerung des Produktes EVB nur bei der Grünflächenunterhaltung (Pflegestandard) und bei der Straßenunterhaltung (Intensität der Straßenbeleuchtung, Straßeninstandsetzung) möglich ist. Diese Leistungen werden bereits heute einzeln abgerechnet. Die Aufgaben Stadtreinigung und Stadtentwässerung sind aus dem Kernhaushalt ausgegliedert und müssen sich über Gebühren für die jeweilige Leistung finanzieren.

Frau Bansemer führt Einzelheiten der Abrechnung/ Budgetierung aus. Darüber hinaus erläutert Frau Bansemer, dass dies erst die erste von insgesamt zwei Beratungsrunden zu dieser Vorlage ist. 

 

Weiter Nachfragen der Ausschussmitglieder bestehen nicht.

 


 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt den vorliegenden Produktplan einschließlich der Produktbeschreibungen der Hansestadt Wismar.