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Auszug - 1. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 16.12.2014 - Haushaltssperre 2014  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 12.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 16.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:32 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
BA/2014/1113 1. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 16.12.2014
Haushaltssperre 2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:FÜR-WISMAR-Fraktion


Hintergrund:

Nach § 51 KV M-V wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen, wenn es die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen oder Einzahlungen und Auszahlungen erfordert. Die Finanzverwaltung ist verpflichtet, den Bürgermeister rechtzeitig zu beraten.

 

Fragen:

1. Welche Entwicklung bei Erträgen und Aufwendungen oder Einzahlungen und Auszahlungen waren der Anlass für die Haushaltssperre?

2. Lagen der erlassenen Haushaltssperre konkrete Abweichungen vom Haushaltsplan 2014 zugrunde? Wenn ja, welche Produkte betraf dies? Wie sind diese Abweichungen zu erklären?

3. Welche Produkte sind konkret und mit welchen Summen von der Haushaltssperre betroffen?

4. Welches tatsächliche Einsparpotential ergibt sich aus der kurz vor Jahresende verkündeten Haushaltssperre?

5. Ergeben sich für Bürger, Vereine oder für die Aufgabenerfüllung im Einzelnen Nachteile aus dem Erlass der Haushaltssperre?

6. Wann hat die Finanzverwaltung den Bürgermeister das erste Mal darauf hingewiesen, dass der Erlass einer Haushaltssperre notwendig ist?

7. Aus welchem Grund konnte die Bürgerschaft nicht vor der öffentlichen Bekanntgabe über die Haushaltssperre informiert werden?

 

 

Die Senatorin, Frau Bansemer, beantwortet die Anfrage.