Sitzung des Eigenbetriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Eigenbetriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 02.12.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:00 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 28, Schulungsraum | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2014/1056 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Seniorenheime der Hansestadt Wismar | |||||||
Federführend: | 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar | Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||
Bearbeiter/-in: | Fabig, Dana | II Senator | ||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
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Wortmeldungen:
Frau Broy, Herr Wenner, Herr Rakow, Frau Lüders, Herr Weinhold
Der Wirtschaftsprüfer Herr Wenner, vorgestellt von Frau Broy, erläutert den Jahresabschluss 2013. Die Seniorenheime erhielten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In den Ausführungen zum Jahresbericht geht Herr Wenner insbesondere auf
– die wirtschaftlichen Verhältnisse,
– die Finanzlage,
– die Deckungsverhältnisse,
– die Kapitalflussrechnung,
– die Liquidität,
– sowie die Ertragslage ein.
Die Mitglieder des Ausschusses haben Nachfragen zu den erhöhten Personalaufwendungen sowie zur Ausbildung und Abwanderung des Personals.
Frau Broy und Herr Wenner können die Nachfragen beantworten.
Frau Gustke lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar fest.
Nach § 20 Eigenbetriebsverordnung (Eig-VO M-V) umfasst der Jahresabschluss
1. Bilanz
2. Gewinn- und Verlustrechnung
3. den Anhang
4. den Lagebericht
Das Jahresergebnis in Höhe von 487.317,74 € wird wie folgt verwendet:
Einstellung in die Rückklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke gem. § 58 Nr. 6 AO (zweckgebundene Rückklage) 399.917,74 Einstellung in die freie Rücklage gem. § 58 Nr. 7a AO 87.400,00
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2013.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 8
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 0