Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 10.1 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 27.11.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:19 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2014/1005-02 Änderung der Hauptsatzung - § 13 Entschädigungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Fraktionsantrag | |||||
Verfasser/-in: | Fraktionen CDU, DIE LINKE., FDP/GRÜNE | Bezüglich: |
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt ab 01.01.2015 § 13 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wie folgt zu ändern:
01) Die Präsidentin oder der Präsident der Bürgerschaft erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 850,00 € monatlich.
02) Die Mitglieder des Präsidiums, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, erhalten eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 160,00 € monatlich.
Zusätzlich zu den funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen erhalten die Mitglieder des Präsidiums, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs.6 bzw. 8 für die Sitzungen der Bürgerschaft und der Ausschüsse, in die sie gewählt sind.
03) Der Stellvertretung der Präsidentin oder des Präsidenten wird bei Verhinderung der Präsidentin oder des Präsidenten für ihre besondere Tätigkeit eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Dauer der Vertretung in Höhe der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft (Absatz 1) gewährt.
04) Fraktionsvorsitzende erhalten eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 260,00 € monatlich.
Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs. 6 bzw. 8 für die Sitzung der Bürgerschaft und der Ausschüsse, in die sie gewählt sind.
05) Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wird bei Verhinderung der oder des Fraktionsvorsitzenden für ihre besondere Tätigkeit eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Dauer der Vertretung in Höhe der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung der oder des Fraktionsvorsitzenden (Absatz 4) gewährt.
06) Die Mitglieder der Bürgerschaft, erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen der Bürgerschaft, an den Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, und an Fraktionssitzungen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
07) Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind und an Sitzungen der Fraktionen, die zur Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
08) Ausschussvorsitzende und bei deren Verhinderung deren Stellvertretung, erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 €.
Die finanziellen Mittel sind ab 2015 in den Haushalt Produkt/Produktkonto 11140.5013000 einzustellen.
Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, begründet, als Miteinreicher, den eingereichten Änderungsantrag zur Vorlage VO/2014/1005-02.
Weiterhin stellt Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, folgenden Ergänzungsantrag:
Die Änderung des § 13Hauptsatzung erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltes 2015.
Es erfolgt die Abstimmung über die modifizierte Vorlage VO/2014/1005-02.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt ab 01.01.2015 § 13 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wie folgt zu ändern:
01) Die Präsidentin oder der Präsident der Bürgerschaft erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 850,00 € monatlich.
02) Die Mitglieder des Präsidiums, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, erhalten eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 160,00 € monatlich.
Zusätzlich zu den funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen erhalten die Mitglieder des Präsidiums, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs.6 bzw. 8 für die Sitzungen der Bürgerschaft und der Ausschüsse, in die sie gewählt sind.
03) Der Stellvertretung der Präsidentin oder des Präsidenten wird bei Verhinderung der Präsidentin oder des Präsidenten für ihre besondere Tätigkeit eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Dauer der Vertretung in Höhe der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft (Absatz 1) gewährt.
04) Fraktionsvorsitzende erhalten eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 260,00 € monatlich.
Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs. 6 bzw. 8 für die Sitzung der Bürgerschaft und der Ausschüsse, in die sie gewählt sind.
05) Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wird bei Verhinderung der oder des Fraktionsvorsitzenden für ihre besondere Tätigkeit eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Dauer der Vertretung in Höhe der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung der oder des Fraktionsvorsitzenden (Absatz 4) gewährt.
06) Die Mitglieder der Bürgerschaft, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen der Bürgerschaft, an den Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, und an Fraktionssitzungen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
07) Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind und an Sitzungen der Fraktionen, die zur Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
08) Ausschussvorsitzende und bei deren Verhinderung deren Stellvertretung, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 €.
Die finanziellen Mittel sind ab 2015 in den Haushalt Produkt/Produktkonto 11140.5013000 einzustellen.
Die Finanzierung erfolgt je nach Mehrbedarf aus folgenden Mehreinnahmen ab 2015 (die Reihenfolge gibt die Priorisierung wieder:
• Produkt 57502 BgA Veranstaltungszentrale/Theater: erhöhte sonstige laufende Erträge von 180.100,00 €
• Produkt 55102 BgA Stadthafen: erhöhte sonstige laufende Erträge von 105.800,00 €
• Produkt 61101 Steuer: erhöhte Steuern Grundsteuer B von 498.900,00 €
Die Änderung des § 13Hauptsatzung erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltes 2015.
Abstimmungsergebnis:
– beschlossen
Ja-Stimmen: 20
Nein Stimmen: 9
Enthaltungen: 6
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | ÄA_CDU_VO-2014-1005-02 (415 KB) | ||||
2 | EÄ_FDP-GUENE_VO-2014-1005-02 (90 KB) |