Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Auszug - Übertragung einer Grundstücksfläche im Vorgriff auf die Vermögensauseinandersetzung nach § 12 LNOG M-V - Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft vom 29.11.2011 (Ds. 0467-26/11) -  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 9.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar


 

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die für den Neubau der Sporthalle des Berufsschulzentrum Nord erforderliche, noch zu vermessende Teilfläche aus dem Grundstück (Gemarkung Wismar, Flur 1, Flurstück 3421; Größe: 3197 m²) gegen Zahlung einer Summe in Höhe von 280.000,00 an den Landkreis Nordwestmecklenburg zu veräußern. Damit verbunden ist die Übertragung der mit der Baumaßnahme im Zusammenhang stehenden Planungsunterlagen sowie bestehender Vertragsverhältnisse, soweit dies rechtlich möglich ist.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle für die Umsetzung dieses Rechtsgeschäftes erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Das betreffende Grundstück soll mit Zahlung dieser Summe und der Übereignung nicht mehr Gegenstand der Vermögensauseinandersetzung nach § 12 LNOG M-V sein und auch keiner Nachbewertung unterliegen. Eine präjudizierende Wirkung für die Vermögensauseinandersetzung nach § 12 LNOG M-V soll ausgeschlossen werden.

 

Begründung: Bürgermeister, Herr Beyer

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 


Die Sitzung wird unterbrochen.

Pause von 19:40 Uhr- 19:55 Uhr

 


Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, teilt mit, dass die Vorlagen VO/2012/0633, VO/2012/0634 und VO/2012/0635 gemeinsam aufgerufen werden.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.


Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 31             

Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 0