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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 38/96 "Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal", 1. Änderung, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
VO/2014/0994 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
Bebauungsplan Nr. 38/96 "Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal",
1. Änderung,
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 60 BAUAMT  
 60.1 Abt. Bauordnung  
 10.63 SG Liegenschaften  
 10.5 Abt. Recht und Vergabe  
 10.62 SG Hochbau  
 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR  
 32.1 Abt. Verkehr  
 32.5 Abt. Brandschutz  
 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN  
 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz  


 

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 38/96 „Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal“ , um für den Teilbereich„Tierpark“ die planungsrechtliche Konkretisierungen bezüglich des Bestandes in Form eines Planänderungsverfahrens gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ vornehmen zu können.

2.              Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes (siehe Anlage 1) wird wie folgt begrenzt:

              im Norden:              durch das Köppernitztal

im Osten:              durch die Wohngebiete Köppernitztal und Friedenshof II /6. Bauabschnitt

im Süden:       durch die Wohnbebauung des Dorfgebietes Dammhusen

im Westen:     durch das Gelände Landesgartenschau 2002

3.              Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 „Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal“

4.              Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

5.              Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a (2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden.

6.              Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

  1. Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 „Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal“ mit Begründung in der vorliegenden Form (siehe Anlage 2) für die Dauer eines Monats.

 

Frau Domschat-Jahnke stellt die Vorlage ausführlich vor und erläutert sie.

Der Bebauungsplan Nr. 38/96 „Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal“ ist seit Juni 1999 rechtskräftig.

Er wurde damals als planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung baulicher Anlagen und Maßnahmen zur Durchführung der Landesgartenschau 2002 aufgestellt. Priorität der Planung war vorrangig die grünplanerische und naturschutzrechtliche Entwicklung der ehemaligen GUS-Liegenschaften. Es gab nur die Ausweisung einer Baufläche im Eingangsbereich des Tierparks, die nicht die bestehende gastronomische Einrichtung (Imbiss-Kiosk) berücksichtigte.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 ist eine Planung für die Wiedernutzbarmachung von Flächen und wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.  Dabei kann das beschleunigte Verfahren gewählt werden, weil die bei der Durchführung des Bebauungsplanes versiegelte Fläche kleiner als 20.000 m² ist und keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Beeinträchtigung von Schutzgütern besteht. Es kann von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen werden.

 

Auf die Nachfrage von Frau Seidenberg, wie groß die geplante gastronomische Einrichtung ist, teilt Herr Werner mit, dass das bereits errichtete Bistro eine Größe von 8 x 8 Metern hat.

Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

ungeändert beschlossen

 

Ja-Stimmen:        9

Nein-Stimmen:    0

Enthaltungen:      0

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen / nicht beschlossen

 

Ja-Stimmen:             

Nein Stimmen:             

Enthaltungen: