Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Auszug - Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 9.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2012/0633 Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Wäsch, Udo
Beteiligt:10.5 Abt. Recht und Vergabe   
 II Senator  
 1 Büro der Bürgerschaft  


 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, teilt mit, dass die Vorlagen VO/2012/0633, VO/2012/0634 und VO/2012/0635 gemeinsam aufgerufen werden.

Die Abstimmung erfolgt einzeln.

 

Vorlage VO/2012/0633
Gegenstand:
Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar.


Vorlage VO/2012/0634 – FÜR-WISMAR-Fraktion, FDP-Fraktion, Bürgerfraktion
Gegenstand:
Änderung des Realisierungskonzeptes zum Parkraumkonzept - Ruhender Verkehr Altstadt Wismar, der Regelung zum Bewohnerparkausweis, der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung) und der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft erkennt, dass das am 24.11.2011 mehrheitlich beschlossene Realisierungskonzept zum Parkraumkonzept - Ruhender Verkehr Altstadt Wismar sowie die mehrheitlich gefassten Beschlüsse zum Bewohnerparkausweis, der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung) und der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar vom 31.05.2012 berechtigte Belange von Bürgern, Unternehmen und Gästen nicht hinreichend berücksichtigen.

2. Die Bürgerschaft reagiert auf die vorgetragenen Bedenken der Bürger, Unternehmen und Gäste und fordert den Bürgermeister auf, das Realisierungskonzept zum Parkraumkonzept - Ruhender Verkehr Altstadt Wismar sowie die darauf basierende Regelung zum Bewohnerparkausweis, die Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung) und die Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar umgehend zu überarbeiten und der Bürgerschaft im Januar zur Beratung vorzulegen. Dabei sind die nachfolgenden Eckpunkte und Zielvorstellungen zu berücksichtigen und sämtliche Abwägungsgesichtspunkte hinreichend darzustellen.

2.1 Die Möglichkeit des kostenlosen Kurzzeitparkens von 15 Minuten wird mindestens an wichtigen Anlaufpunkten der Innenstadt, wie Mecklenburger Straße, Am Markt, Teile der Dankwartstraße, ermöglicht. Dies kann über eine entsprechende Einstellung der Parkscheinautomaten oder über Parkscheibe des Fahrzeugführers erfolgen.

2.2 Die Bewirtschaftung des Parkraumes wird von 9 bis 19 Uhr auf 10 bis 17 Uhr korrigiert.

2.3 Eine flexiblere Mischnutzung der Bewohnerparkflächen wird zur Innenstadtbelebung umgesetzt.

2.4 Die Taktung in der Zone 1 wird von 20 Minuten auf 30 Minuten erhöht.

2.5 Die Schrankenanlagen werden als Sofortmaßnahme für den ruhenden Verkehr permanent geöffnet. Da die im Konzept zugesicherten Parkflächen in der Peripherie noch nicht entstanden sind, sollen zur Entspannung der Situation diese Parkflächen kostenfrei genutzt werden können, ggf. übergangsweise als Mitarbeiterparkplätze, für die es derzeit keine zufrieden stellende Lösung gibt. Die Schrankenanlagen werden mit Beginn der Tourismussaison 2013 aktiviert.

2.6 Aus der Reihe der bisher vorgetragenen Härtefälle von Ausnahmesituationen sind Fälle berechtigter Ausnahmetatbestände zu entwickeln, in denen ein Bewohnerparkausweis auszustellen ist. Für Inhaber von Bewohnerparkausweisen sind antragsgebundene kostenpflichtige befristete Besucherkarten einzuführen, damit deren Besuche ebenfalls die Möglichkeit erhalten, in den entsprechenden Zonen zu parken.

2.7 Es werden Ermäßigungstatbestände für Dauernutzer in Form von Jahres-, Halbjahres-, Monatskarten eingefügt. Diese sind berechtigten Interessenten, wie Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer, Vermietern von Ferienwohnungen für ihre Gäste, Beschäftigten und bestimmten Unternehmen auf Antrag auszustellen.

2.8 Das Konzept wird hinsichtlich des besonderen Parkraumbedarfes von Schwerbehinderten überarbeitet.

2.9 Das Parkraumkonzept wird erweitert um die Parksituation von Reisebussen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Halten zum Ein- und Ausstieg am selben Platz erfolgen sollte, dass sich in unmittelbarer Nähe Toilettenanlagen befinden, dass Ein- und Ausstieg zentrumsnah erfolgen kann unter Beachtung der Abgas- und Geräuschemission sowie der zeitweisen Versperrung der Sicht. Es ist zu prüfen, ob ein Standort entwickelt werden kann im Sinne eines Welcome-Centers sowohl für Reisebusse als auch für PKW-Individualtouristen. Hier könnten dann auch die Reiseführer ihre Gäste in Empfang nehmen.

2.10 Das Parkraumkonzept ist spätestens bis zum Beginn der Tourismussaison um ein Parkleitsystem zu ergänzen.

2.11 Es ist zu prüfen, ob das Parkraumkonzept saisonbedingt unterschiedlich gestaltet wird, z.B. hinsichtlich der Nutzung der Großparkplätze, der Gebühren, der Parkberechtigungen.

2.12 Es ist zu prüfen, ob das Parkhaus Papenstraße ausschließlich für Dauernutzer gegen entsprechende Mietzahlungen zur Verfügung gestellt werden kann. Hierbei ist insbesondere an Beschäftigte zu denken.

2.13 Die kostenpflichtigen Parkplätze rund um den Marienkirchplatz sind im Falle des weiteren Trennprinzips als reine Bewohnerparkplätze anzubieten.

 

 

Vorlage VO/2012/0635 – CDU-Fraktion
Gegenstand:
Parkraumkonzept

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird gebeten, folgende Änderungen im derzeit bestehenden Parkraumkonzept vorzunehmen:

1. Heruntersetzen der Tagesgebühr von derzeit 4,00 € auf 1,00 € für den Parkplatz an der
    Ladestraße in den Wintermonaten

2.       Neuaufteilung der Bewohnerparkplätze und der bewirtschafteten Parkplätze in der
              Breiten Straße, Lübsche Straße, Dankwartstraße und am Spiegelberg

3.       Vereinfachung der Parkschilderordnung
 

Es erfolgt die Diskussion zu den drei aufgerufenen Vorlagen.

 

Wortmeldung: Senator, Herr Berkhahn

 

Herr Sass, CDU-Fraktion, zieht den Antrag VO/2012/0635 zurück.

 

Weitere Wortmeldungen: Herr Domke; Senator, Herr Berkhahn; Frau Adam;
                                               Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina

 

Im Anschluss an ihre Wortmeldung gibt Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina, FÜR-WISMAR-Fraktion, folgende Anfrage zu  Protokoll und bittet um schriftliche Beantwortung, wenn diese nicht in dieser Sitzung beantwortet wird.

Was haben die Planungsaufgaben/Planungsleistungen bisher gekostet und welche weiteren Kosten kommen noch auf die Hansestadt Wismar zu?

 

Wortmeldung: Senator, Herr Berkhahn

 

Frau Hagemann, Fraktion, DIE LINKE., stellt den Antrag ,die Vorlage VO/2012/0634 in folgende Ausschüsse zu verweisen: 

Verwaltungsausschuss und Bauausschuss

 

Wortmeldung: Herr Domke

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, erläutert das Prozedere zur Abstimmung.

Antrag zur Geschäftsordnung, Herr Litzner, SPD-Fraktion:
Er teilt seine Bedenken hinsichtlich der Abfolge zur Abstimmung mit.
Nach seiner Meinung muss zuerst über den Antrag der Verwaltung und dann über den

Geschäftsordnungsantrag der Fraktion, DIE LINKE. zum Fraktionsantrag abgestimmt werden.

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, unterbricht die Sitzung und beruft das Präsidium der Bürgerschaft zur Beratung ein; Herr Litzner wird hinzu gebeten.

 

Die Sitzung wird  unterbrochen. Pause von  20:49 Uhr- 20.58 Uhr

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, teilt das Ergebnis der Sitzung des Präsidium der Bürgerschaft mit:

Die Verfahrensweise des Präsidenten der Bürgerschaft wurde kritisiert.

 

Der Präsident ist jedoch der Ansicht, dass seine Verfahrensweise richtig ist, ein Antrag zur Geschäftsordnung geht immer vor. Das Innenministerium wird um Prüfung gebeten.

Sollte er einen Fehler gemacht haben, wird er sich entschuldigen.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag VO/2012/0633.
 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar.


Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 22             

Nein Stimmen: 0             

Enthaltungen: 7