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Auszug - Vereinbarung über die Nutzung der Wismarer Stadtkirchen St. Marien und St. Georgen  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 9.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2014/0973 Vereinbarung über die Nutzung der Wismarer Stadtkirchen St. Marien und St. Georgen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Wellmann, Andreas
Beteiligt:II Senator   
 10.5 Abt. Recht und Vergabe  
 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR  
 I Bürgermeister  
 1 Büro der Bürgerschaft  


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft ermächtigt auf der Grundlage des § 3 Abs. 3 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ vom 30.04.2010 den Bürgermeister zum Abschluss der als Anlage 1 angefügten Vereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und der Kirchengemeinde St. Marien/St. Georgen über die Nutzung der Wismarer Stadtkirchen St. Georgen und St. Marien.

 

 

Begründung: Bürgermeister, Herr Beyer

 

Herr Manthey, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt folgende Anfrage gemäß § 34 KV M-V.

Im § 5 Absatz 3 der Vereinbarung werden die Kosten für die kirchliche Nutzung geregelt. Ist die Nutzung von Stühlen ebenfalls gratis? Oder werden dafür Gebühren erhoben? Dieses ist nicht eindeutig geregelt.

 

Weiterhin weist er auf einen Fehler hin:

Auf der zweiten Seite im kursiven Text, steht der Text anders, als in der Satzung.

....müssen Nutzungsverträge mit der evangelischen Kirche abgeschlossen werden,...!

 

 

Der Bürgermeister, Herr Beyer, teilt mit, dass ein Abgleich der Vereinbarung und der Satzung, hinsichtlich möglicher Fehler erfolgen wird und die Bestuhlung inklusive ist. Zusatzleistungen, wie das Aufstellen von Stühlen, durch Mitarbeiter der Verwaltung, werden in Rechnung gestellt.

 

Wortmeldungen: Herr Box; Herr Rickert

 

 

Die Vorlage VO/2014/0973 kommt zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen