konstituierende Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Bau- und Sanierungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 11.08.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:10 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1 | |||||||
Ort: | 23966 Wismar | |||||||
VO/2014/0953 Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) Hier: 1. Beteiligung zum Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms 2015 nach § 7 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Stellungnahme der Hansestadt Wismar |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | 1. Prante, Beate 2. Spieß, Hartmut | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Stellungnahme der Hansestadt Wismar zur 1. Beteiligung zum Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms 2015 entsprechend Anlage 1.
2. Die Verwaltung der Hansestadt Wismar wird beauftragt diese Stellungnahme gegenüber der Obersten Landesplanungsbehörde im Rahmen des 1. Beteiligungsverfahrens zum Vorentwurf des LEP M-V abzugeben.
Herr Berkhahn erörterte die Grundsätze der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes Mecklenburg – Vorpommern und die zeitlichen Abläufe der Beteiligung, einschließlich der beantragten Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme der Hansestadt Wismar. Darüberhinaus ging Herr Berkhahn darauf ein, dass die Verwaltung bereits eine verwaltungsinterne Stellungnahme an die Oberste Landesplanungsbehörde übersandt hat und nun im Rahmen der Vorlage der Bau- und Sanierungsausschuss sowie die Bürgerschaft über den Inhalt der gesamtstädtischen Stellungnahme beraten und abstimmen möge.
Herr Groth erläutert die Vorlage und führt aus, dass das derzeit gültige Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V) seit dem 30.05.2005 in Kraft ist. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes deutlich verändert. Die Hansestadt Wismar ist nun von der Obersten Landesplanungsbehörde aufgefordert eine Stellungnahme zur 1. Fortschreibung abzugeben. Herr Groth ging ausführlich auf die 5 Schwerpunkte, die in der Anlage 1 ersichtlich sind, ein. Der Gesamtablauf des Verfahrens zur Fortschreibung ist in der Anlage 2 der Vorlage ersichtlich. Gegenwärtig befinden wir uns bei der Durchführung des 1. Beteiligungsverfahrens zum Vorentwurf auf begleitende Öffentlichkeitsarbeit mit Informationsveranstaltungen.
Herr Litzner richtet die Frage nach dem weiteren Festhalten an der Planung/dem Ausbau des Wallensteingrabens zur Schiffbarmachung an die Verwaltung. Hierzu wurde durch Herrn Groth/Frau Prante ausgeführt, dass die Stadt nicht die Einstellung dieser Maßnahme empfehlen möchte und die gedankliche Fortführung des Projektes offen halten möchte.
Herr Werner fragt, warum Wismar nicht bereits in den letzten Fortschreibungen des LEP als Oberzentrum oder Mittelzentrum mit Oberzentralen Funktionen geführt wurde.
Hierauf antwortet Herr Berkhahn und führt die bisherigen Schwierigkeiten im Hinblick auf ein evtl. gemeinsames Oberzentrum Schwerin – Wismar (äquivalent Stralsund – Greifswald) an.
Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.
Ab TOP 12 stimmt Frau Seidenberg mit ab.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 0