Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 17.8 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.06.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:44 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2014/0915 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 26/92 "Wohngebiet Zierower Weg", 2. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Prante, Beate | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
20.1 Abt. Kämmerei | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Beschlussvorschlag:
Landrat als untere Abfallbehörde
Kataster- und Vermessungsamt
Landrat als untere Naturschutzbehörde
berücksichtigt werden.
(Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zu Kenntnis, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Bürger keine Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf gegeben wurden.
Abstimmungsergebnis:
– einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 33
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 0