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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof I - Am Klinikum, Teilbereich Nord" 1. Änderung Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
VO/2014/0920 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof I - Am Klinikum, Teilbereich Nord"
1. Änderung
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 60 BAUAMT  
 60.1 Abt. Bauordnung  
 1 Büro der Bürgerschaft  


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof I – Am Klinikum, Teilbereich Nord“ das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten: von der Störtebeckerstraße

im Südosten: von der Planstraße A1

im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade und der Planstraße A

im Nordwesten: von der Philipp-Müller-Straße

(Übersichtsplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 mit den Eigentümern der im Geltungsbereich der 1. Änderung gelegenen Grundstücke zu schließen.

 

Hierzu gibt Herr Groth Erläuterungen.

Der Bebauungsplan Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof I – Am Klinikum, Teilbereich Nord“ ist seit dem 21.03.2010 rechtskräftig. Für die Bauflächen wurden hier Festsetzungen als Allgemeines Wohngebiet sowie Sondergebiet Klinik getroffen. Vorgesehen ist eine offene Bebauung mit Ein- und kleineren Mehrfamilienhäusern (Stadtvillen).

  Mit der 1. Änderung des B-Planes möchte die Stadt auf die anhaltende Nachfrage nach innenstadtnahen Wohnraum reagieren. Im B-Plan werden aufgrund eines modifizierten städtebaulichen Konzeptes ausgewählte Parameter, wie Grundflächenzahl, Traufhöhen, Baugrenzen und Anzahl der Vollgeschosse in den Baugebieten sowie Festsetzungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen geändert werden.

  Es ist vorgesehen, zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit den Grundstückseigentümern einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

  Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.

 

Ja-Stimmen:                            5

Nein-Stimmen:                            0

Enthaltungen:                            0