35. Sitzung des Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Sanierungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 13.03.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
VO/2014/0850 Haushaltssatzung 2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Bansemer, Heike | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
02 Stabsstelle Welterbe | ||||||||
03 Beteiligungsverwaltung | ||||||||
05 Personalrat | ||||||||
06 Gleichstellungsbeauftragte | ||||||||
10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN | ||||||||
13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR | ||||||||
14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT | ||||||||
32 ORDNUNGSAMT | ||||||||
40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar | ||||||||
68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb | ||||||||
Frau Bansemer erläutert ausführlich die Vorlage.
Wie auch in den letzten zwei Jahren ist für die Städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme ist ein Sondervermögen der Gemeinde zu bilden.
Die Hansestadt Wismar hat 4 Gesamtmaßnahmen: Altstadt, Friedenshof, Lübsche Burg und Kagenmarkt. Zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen wurden 3 Maßnahmen an die DSK
Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG als treuhänderischer Sanierungsträger übertragen.
Für die Maßnahme Kagenmarkt ist die GOS – Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH eingesetzt.
Für Investitionstätigkeiten sind in der Altstadt 567,0 TEUR
Friedenshof 40,9 TEUR
Lübsche Burg 1.048,6 TEUR
Kagenmarkt 815,0 TEUR
veranschlagt worden.
So werden für nachfolgende Investitionsmaßnahmen die finanziellen Mittel 2014 eingesetzt:
Altstadt
- Bau der Kita, Schweriner Straße 27,0 TEUR - DacherneuerungReuterschule, Dahlmannstraße 100,0 TEUR - Kita, Mecklenburger Straße 100,0 TEUR
- Grunderwerb 60,0 TEUR
- Bahnhofsbereich 90,0 TEUR
- Bohrstraße /Scheuerstraße Brücke 110,0 TEUR - Kita, Mecklenburger Straße 48 100,0 TEUR - Mecklenburger Straße 50,0 TEUR
Friedenshof
- Wischberg 40.9 TEUR
Lübsche Burg
- Erschließung Planstraße IV 147,9 TEUR
- Pflegeheim 169,7 TEUR
- Rückbau II. BA Technisches Landesmuseum 731,0 TEUR
Kagenmarkt Ost
- Prof.-Frege-Str. I. BA 650,0 TEUR
- Prof.-Frege-Str. II. BA 50,0 TEUR
- Freiwillige Feuerwehr 115,0 TEUR
Die aufgestellten Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der vier städtebaulichen Sondervermögen der Hansestadt Wismar sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen der KV M-V und der GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2014 aufgestellt.
Die Eröffnungsbilanzen zum 01.01.2012 sind erstellt und durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft worden.
Herr Boldt dankt Frau Bansemer für ihre Ausführungen und stellt fest, dass auch wie in den letzten zwei Jahren es nach wie vor schwer ist, die Vorlage zu verstehen.
Frau Bansemer stimmt diesem zu und erklärt, dass so lange es keine neuen Vorschriften gibt, diese Vorlage in dieser Form erstellt werden muss.
Herr Innecken möchte wissen, ob es sich auf Seite 21 bei der Summe 325.000 € um die Maßnahme St. Marienkirchhof V. BA um den Straßenbau handelt. Dieses wird von Frau Bansemer bestätigt.
Herr Boldt fragt, nach dem Minusbetrag von 904.900 EUR auf Seite 6, Pkt. 2c. Er möchte wissen, was sich daraus ergibt. Dieses wird von Frau Bansemer ausführlich erklärt.
Nachdem des keine weitere Fragen seitens Ausschussmitglieder zu der Vorlage gibt, lässt Herr Boldt über die Vorlage zum Städtebaulichen Sondervermögen Band III abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzung 2014, die Wirtschaftspläne 2014 der Eigenbetriebe Seniorenheime der Hansestadt Wismar und Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar, die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen „Altstadt“, „Friedenshof“,„Lübsche Burg“ und „Kagenmarkt“ und die Wirtschaftspläne 2014 der kommunalen Unternehmen als Anlage zum Haushalt 2014.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird ungeändert mehrstimmig beschlossen.
Ja-Stimmen: 2
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 3