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Auszug - Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar  

41. Sitzung des Verwaltungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Verwaltungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 28, Schulungsraum
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2013/0743-01 Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Schaller-Uhl, GritBezüglich:
VO/2013/0743
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 10.4 Abt. Informationstechnik (IT)  
 10.5 Abt. Recht und Vergabe  
 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 32 ORDNUNGSAMT  

 

Wortmeldungen: Herr Brosig, Herr Leja, Frau Schaller-Uhl, Herr Bojahr, Herr Wellmann

 

Herr Brosig führte in die Vorlage ein und erläuterte zunächst den Anlass, weshalb die Gebühren angepasst werden mussten. In seinem Vortrag ging Herr Brosig auf die beabsichtigte Staffelung der Gebühren ein, die Möglichkeit der Ratenzahlung und die Möglichkeit der Bestattungen am Samstag. Weiterhin ging Herr Brosig auf die einzelnen Umstände ein, die Mehrkosten verursachen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses vertraten die Auffassung, dass der Bürgerschaftsbeschluss und die Änderungsanträge mit der vorgelegten Friedhofsgebührensatzung nicht umgesetzt wurden.

 

Die Verwaltung verwies in diesem Zusammenhang noch einmal auf den dazu gefertigten Bericht/Antwort und teilte weiterhin mit, dass die Deckungsquelle aus dem Bürgerschaftsbeschluss nicht hervorgeht, die jedoch lt. Kommunalverfassung M-V zu benennen ist. Da über keine andere Deckung verfügt werden kann, schlägt die Verwaltung als Kompromiss die vorgelegte Friedhofsgebührensatzung vor.

 

Herr Schönbohm ließ über die Vorlage abstimmen:

 

 


 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die in der Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar.

 

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 4             

Nein Stimmen: 3             

Enthaltungen: 2