50. Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 13.01.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1 | |||||||
Ort: | 23966 Wismar | |||||||
VO/2013/0824 Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß § 137 BauGB zur Weiterentwicklung der "Konzeption Marienkirchplatz, Gotisches Viertel und St. Georgenkirche" zur "Konzeption Marienkirchplatz" hier: Verfahrensschritt 4 - Abwägung der vorgebrachten Anregungen der beteiligten Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange und sonstiger Betroffener und Beschluss des Leitbildes, Verfahrensschritt 5 - Erarbeitung der auf Fortschreibung ausgerichteten Konzeption |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | 1. Feichtinger, Birgit 2. Günter, Thorsten | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
60.1 Abt. Bauordnung | ||||||||
60.2 Abt. Planung | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Wortmeldungen:
Die Vorlage wurde von Herrn Günter ausführlich vorgestellt. Er berichtet zum Inhalt und Gliederung der Vorlage, fasst das bisherige Verfahren auf Grundlage der Bürgerschaftsbeschlüsse zusammen, erwähnt die intensiv geführten Diskussionen in den Werkstattrunden zur Entwurfsformulierung des Leitbilds und stellt das zu beschließende Leitbild im Ergebnis der Abwägung vor.
Anschließend erfolgt die Diskussion unter den Anwesenden.
Herr Hilse hat 3 Fragen.
Er möchte wissen, was mit den Meinungen der Beteiligten, die sich nicht zurück geäußert haben, geschieht. Herr Günter und Herr Schubert teilen mit, dass Betroffene teilweise mehrfach angeschrieben wurden. Wer sich nicht geäußert hat, dessen Meinung konnte auch nicht beachtet und in das Leitbild eingearbeitet werden. Es muss daher akzeptiert werden, wenn jemand nicht antwortet.
Weiterhin möchte Herr Hilse wissen, wie der Abschluss der Mauern der St.-Marienkirche erfolgen soll. Es sind hier schon erste Schäden sichtbar geworden.
Herr Günter teilt darauf mit, dass es sich um ein Leitbild für den Stadtraum handelt, in dem die Details zur weiteren Umsetzung von Einzelmaßnahmen noch nicht abschließend geregelt werden können. Bei den derzeitigen Abdeckungen handelt es sich um Provisorien. Die Umsetzung einer dauerhaften Abdeckung ist daher Gegenstand der hierzu erforderlichen Objektplanung.
Außerdem macht Herr Hilse den Vorschlag, die Aufmauerung von der Sargmacherstraße gesehen, etwas abzuschrägen, um in das Kirchenschiff schauen zu können.
Auch hierzu teilt Herr Günter mit, dass solche Details in die Planung gehören.
Herr Lüdemann berichtet, dass er diesen Stadtraum vor und nach der Zerstörung gesehen hat und es für ihn daher ein sensibles Thema darstellt. Er ist erfreut über die Herangehensweise und äußert sich positiv.
Herr Rakow erwähnt, dass das Beteiligungsverfahren für das Leitbild etwa 4 Jahre dauerte und er öfters angesprochen und gefragt wird, wie es weitergehen soll und was passieren wird. Er bittet um die Benennung eines Zeitraumes in der Zukunft.
Herr Günter antwortet, dass gemäß Beschlussvorschlag das beschlossene Leitbild die Grundlage für die weiteren Planungen darstellt. Gemäß dem Verfahrensschritt 5 ist bezogen auf den Städtebau ein „Teilkonzept für den Stadtraum St. Marien“ als Bestandteil des auf Fortschreibung ausgerichteten Städtebaulichen Rahmenplanes „Altstadt Wismar“ zu erarbeiten. Objektplanungen, die dem Leitbild nicht widersprechen, sind grundsätzlich möglich und zur Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen des Leitbildes auch erforderlich.
Herr Schubert ergänzt noch, dass, wenn die Bürgerschaft dem Leitbild zustimmt, z. B. die Straßenplanung weiter erfolgen wird (St. Marienkirchhof nächster BA und andere Einzelobjekte).
Herr Manthey schätzt es so ein, dass diese 4 Jahre des Beteiligungsverfahrens geholfen haben zu verstehen, wie weit finanzielle Mittel ausreichen. Es sollte mit möglichst wenig Mitteln möglichst viel erreicht werden. Eine Abstufung der Mauer des Kirchenschiffes St.-Marien im Bereich der Sargmacherstraße findet er gut.
Herr Leja möchte seine Aussagen aus dem Sanierungsausschuss nochmals wiederholen. Er bittet darum, dass der Bürgerschaft möglichst schnell ein Vorschlag zur vernünftigen Abdeckung der Aufmauerung gemacht wird. Zuerst sollten Gebäude, die am Verfall sind, erhalten werden. Hierzu sollte von der Verwaltung eine Vorlage erarbeitet werden.
Herr Schubert weist in dem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass der Senator im Sanierungsausschuss zum Erhalt der Bausubstanz bereits eine klare Position bezogen hat, dass der Erhalt der Substanz auch für ihn und für die Verwaltung vorrangig ist und dass mit Beschluss zum Leitbild die Einzelmaßnahmen weiterverfolgt werden können.
Herr Brandt schlägt vor, die Verkehrsrichtung in der Kellerstraße und der Grünen Straße nochmals zu überdenken. Er weist darauf hin, dass sich der Sachverständigenbeirat für begrenztes Parken und mehr Grün ausgesprochen hatte. Die Möglichkeit, den Kirchturm umgehen zu können, wäre ein touristisches Highlight.
Herr Schubert meint, dass das Leitbild den Besuchern und Bürgern die Möglichkeit gibt, den Platz verkehrlich zum Parken und Befahren zu nutzen. Städtische und verkehrliche Bezüge müssen beachtet werden. Herr Günter ergänzt zur Umfahrung, dass dies ein Thema für die weitere Planung wäre.
Herr Kargel fasst nochmals zusammen, dass die Objektplanung (wie z. B. Abdeckung St.-Marienkirche) erst möglich ist, wenn das Leitbild durch die Bürgerschaft beschlossen ist.
Herr Dost gibt den Hinweis, dass der Bereich des ehemaligen Kirchenschiffes gegenwärtig als Spielplatz von Kindern genutzt wird. Außerdem sollte das Objekt Marienkirchhof 4 a dringend gesichert werden.
Herr Senator Berkhahn gibt bekannt, dass Nutzungen vorgeschlagen und abgewogen werden (Abdeckungen, Höhen der Mauern). Das Gebäude Marienkirchhof 4a befindet sich im Privatbesitz, für die Durchführung erforderlicher Maßnahmen zur Beseitigung des städtebaulichen Missstandes ist der Eigentümer verantwortlich. Dies gestaltet sich jedoch mit dem derzeitigen Eigentümer schwierig.
Auf die Frage von Herrn Brandt, ob vom Leitbild auch abgewichen werden kann, antwortet Herr Senator Berkhahn, dass es keinen juristischen Anspruch auf eine Umsetzung gibt. Das Leitbild kann nach Beschluss durch die Bürgerschaft umgesetzt werden.
Herr Kargel beurteilt das Leitbild als einen Kompromiss und plädiert zu einer Entscheidung.
Herr Leja meint, dass das Leitbild auch einiges ausschließt.
Abschließend lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
– ungeändert beschlossen
Ja-Stimmen: 7
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 1