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Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen - Vermögensauseinandersetzung gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz ? LNOG M-V) vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366) -  

51. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 8.16
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:36 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2013/0815 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar
in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen

- Vermögensauseinandersetzung gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz ? LNOG M-V) vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366) -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Wellmann, Andreas
Beteiligt:II Senator   
 10.5 Abt. Recht und Vergabe  
 10.62 SG Hochbau  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 32 ORDNUNGSAMT  
 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN  
 60 BAUAMT  
 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb  
 I Bürgermeister  
 1 Büro der Bürgerschaft  


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen zu und ermächtigt den Bürgermeister, alle zum Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen abzugeben. Diese Ermächtigung gilt auch für den Fall, dass eine notarielle Beurkundung einzelner Erklärungen zum Vertragsvollzug oder des gesamten Vertrages erforderlich wird.

 

 

Begründung: Bürgermeister, Herr Beyer

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 33

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0