51. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 8.16 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 19.12.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:36 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2013/0815 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen - Vermögensauseinandersetzung gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz ? LNOG M-V) vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366) - |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Wellmann, Andreas | |||||||
Beteiligt: | II Senator | |||||||
I Bürgermeister | ||||||||
68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN | ||||||||
32 ORDNUNGSAMT | ||||||||
20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG | ||||||||
10.62 SG Hochbau | ||||||||
10.5 Abt. Recht und Vergabe | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen zu und ermächtigt den Bürgermeister, alle zum Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen abzugeben. Diese Ermächtigung gilt auch für den Fall, dass eine notarielle Beurkundung einzelner Erklärungen zum Vertragsvollzug oder des gesamten Vertrages erforderlich wird.
Begründung: Bürgermeister, Herr Beyer
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
– einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 33
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 0