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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,58. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel"  

51. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 8.9
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:36 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2013/0798 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
58. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 60 BAUAMT  
 60.1 Abt. Bauordnung  
 1 Büro der Bürgerschaft  


Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Alter Hafen das

Verfahren zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

  1. Der Bereich der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Nordwesten:  vom Hafen Wismar

              im Nordosten:    vom Hafenbecken „Überseehafen“

              im Südosten:      von der Wasserstraße und der Kopenhagener Straße

              im Südwesten:    vom Hafenbecken „Alter Hafen“

 

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung:  58. Änderung des

Flächennutzungsplanes „Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen

              Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich

              Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung,

              Wissenschaft und Einzelhandel“

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2

Abs. 1 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist

von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1

und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 29

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 3