51. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 8.3 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 19.12.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:36 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2013/0791 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2012 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar Wendorf / Friedenshof / Lübsche Burg | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Seniorenheime der Hansestadt Wismar | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
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Beschlussvorschlag:
Gemäß § 10 der Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresabschlusses bzw. den Ausgleich des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Betriebsleiterin.
Die Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2012 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Baltic Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kiel
durchgeführt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen.
Nach § 20 Eigenbetriebsverordung (Eig-VO M-V) umfasst der Jahresabschluss
Das Geschäftsjahr 2012 weist eine Jahresüberschuss in Höhe von € 228.401,27
auf.
Die Einstellung in die Gewinnrücklage wird wie folgt vorgenommen.
Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige
Zwecke § 58 Nr. 6 AO (zweckgebundene Rücklage) € 232.580,64
Einstellung in die freie Rücklage § 58 Nr. 7a AO € 46.700,00
Entnahme aus Rücklagen € 50.879,37
Das Ergebnis resultiert aus der Realisierung sonstiger Erträge und der nicht verwendeten Investitionsmittel.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
– beschlossen