46. Sitzung des Finanz- und Liegenschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Finanz- und Liegenschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 11.12.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:15 - 19:03 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 28, Schulungsraum | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2013/0815 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen - Vermögensauseinandersetzung gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz ? LNOG M-V) vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366) - |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Wellmann, Andreas | |||||||
Beteiligt: | II Senator | |||||||
10.5 Abt. Recht und Vergabe | ||||||||
10.62 SG Hochbau | ||||||||
20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG | ||||||||
32 ORDNUNGSAMT | ||||||||
40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb | ||||||||
I Bürgermeister | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen zu und ermächtigt den Bürgermeister, alle zum Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen abzugeben. Diese Ermächtigung gilt auch für den Fall, dass eine notarielle Beurkundung einzelner Erklärungen zum Vertragsvollzug oder des gesamten Vertrages erforderlich wird.
Herr Wellmann führt in den Inhalt der Vorlage ein.
Nachstehende Themen werden angesprochen:
– Benennung der einzelnen Objekte (Übertragung auf den LK)
– Verwaltungsvermögen
– Einführung Doppik
– § 12 Rettungsdienst
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 8
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 1